Quelle: ALKIS_01/2020
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) und Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) |
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Wittenburg Gewerbestandort „Am Südring“ zwischen Hagenower Chaussee und Lehsener Chaussee gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden: | durch den Südring, |
| • | im Nordosten: | durch die Hagenower Chaussee, |
| • | im Osten: | durch die Hagenower Chaussee, |
| • | im Süden: | durch die Bundesautobahn (BAB 24), |
| • | im Westen: | durch das bebaute Grundstück am Südring (Südring Nr. 16) |
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 umfasst eine Fläche von rund 15,32 ha und umfasst die Flurstücke 77/13, 77/19, 78/6, 79/4, 79/6, 79/8, 82/9, 82/12, 83/6, 84/1, 84/22, 85/1, 85/4, 85/8, 85/9, 85/12, 86/6, 86/7, 86/8, 86/10, 87/16, 87/17, 87/18, 87/21, 88/110, 88/282, 88/283, 88/287, 88/291, 88/292, der Flur 8 Gemarkung Wittenburg, die Flurstücke 13/23, 13/34, 13/38, 13/39 (teilweise), 7/4, 7/5, 7/8, 9/11, 10/11, 10/24 der Flur 9, Gemarkung Wittenburg und das Flurstück 1/10 der Flur 10, Gemarkung Wittenburg.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 Gewerbestandort „Am Südring“ zwischen Hagenower Chaussee und Lehsener Chaussee ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Es bestehen folgende Planungsziele:
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Wittenburg Gewerbestandort „Am Südring“ zwischen Hagenower Chaussee und Lehsener Chaussee gebilligt und für das frühzeitige Beteiligungsverfahren bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden: | durch den Südring, |
| • | im Nordosten: | durch die Hagenower Chaussee, |
| • | im Osten: | durch die Hagenower Chaussee, |
| • | im Süden: | durch die Bundesautobahn (BAB 24), |
| • | im Westen: | durch das bebaute Grundstück am Südring (Südring Nr. 16). |
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 Gewerbestandort „Am Südring“ zwischen Hagenower Chaussee und Lehsener Chaussee ist dem vorstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Wittenburg Gewerbestandort „Am Südring“ zwischen Hagenower Chaussee und Lehsener Chaussee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit
vom 25. Februar 2025 bis einschließlich 27. März 2025
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Stadtverwaltung Wittenburg, Amt für Bauen und Liegenschaften, in Wittenburg, Molkereistraße 4, 2.OG zu folgenden Zeiten
| - | montags bis donnerstags | von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| - | freitags | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| - | dienstags und donnerstags | von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 038852 / 33-211) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet unter der Adresse https://www.amt-wittenburg.de und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Es können Stellungnahmen schriftlich hervorgebracht werden:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit; Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten sowie im Rahmen eines vereinbarten Termins zur Niederschrift hervorzubringen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Wittenburg wird hingewiesen - https://www.amt-wittenburg.de/datenschutz.
Wittenburg, den 16.01.2025