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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Einladung zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Raguth-Feld

Gemäß § 5 der Satzung findet am Montag, 31.03.2025 um 18.00 Uhr die nicht öffentliche Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Raguth-Feld im Feuerwehrgemeinschaftshaus, Ringweg in 19243 Raguth statt.

Hierzu sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Raguth-Feld eingeladen.

Tagesordnung
  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
  2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
  3. Änderungen oder Änderungsvorschläge zur Tagesordnung
  4. Verlesen und Genehmigung der Niederschrift der letzten Jagdversammlung vom 30.05.2023
  5. Tätigkeitsbericht des Jagdvorstehers
  6. Bericht des Schriftführers
  7. Bericht des Kassenführers(Kassenbericht)
  8. Bericht des Jagdpächters
  9. Entlastung des Vorstandes
  10. Wahl eines neuen Jagdvorstandes
  11. Sonstiges

In der Versammlung der Jagdgenossinnen und Genossen kann sich eine natürliche durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten.

Eine juristische Person kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter darf höchstens zwei andere Personen vertreten.

Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte darf höchstens zwei andere Personen vertreten.

Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Versammlung der Jagdgenossen schriftlich neu zu erteilen. (§ 5 Abs. 3 ff. der Satzung)

Der Jagdvorstand