Gemäß § 5 der Satzung findet am Montag, 31.03.2025 um 18.00 Uhr die nicht öffentliche Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Raguth-Feld im Feuerwehrgemeinschaftshaus, Ringweg in 19243 Raguth statt.
Hierzu sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Raguth-Feld eingeladen.
In der Versammlung der Jagdgenossinnen und Genossen kann sich eine natürliche durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten.
Eine juristische Person kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter darf höchstens zwei andere Personen vertreten.
Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte darf höchstens zwei andere Personen vertreten.
Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Versammlung der Jagdgenossen schriftlich neu zu erteilen. (§ 5 Abs. 3 ff. der Satzung)