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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahlen 2024 in der Gemeinde Wittendörp

Nachrücken in die Gemeindevertretung

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes - LKWG M-V gebe ich bekannt, dass folgende Ersatzperson für eine gewählte Person, die auf ihr Mandat verzichtet hat, in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittendörp nachgerückt ist:

Der Sitz von

Herrn Tobias Kemme aus Wittendörp, Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft AZW,

ist auf

Herrn Lutz Liebscher aus Wittendörp, Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft AZW,

übergegangen.

Gegen die Feststellung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen können gemäß §§ 35 Abs. 1, 46 Abs. 4 Satz 1 LKWG MV alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung für das Amt Wittenburg zu erheben.

Wittenburg, den 20.01.2026

Stellvertretende Gemeindewahlleiterin für das Amt Wittenburg als Gemeindewahlleitung