Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Wittenburg Village“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Wittenburg Village“ und der Begründung wurden in der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Wittenburg am 04.02.2026 zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 28 und liegt nördlich der Autobahnanschlussstelle Wittenburg am östlichen Rand des Stadtkerns der Stadt Wittenburg. Er grenzt im Westen an die Trasse der Bahnlinie Hagenow-Zarrentin und wird von der Landesstraße L 04 durchquert. Im westlichen Teil des Plangeltungsbereichs befindet sich das Alpincenter Hamburg-Wittenburg. Die Abgrenzung des Plangeltungsbereiches kann dem nachstehenden Übersichtsplan entnommen werden.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 zusammen mit dem Entwurf der Begründung mit Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung, einschließlich des Umweltberichtes sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie diese Bekanntmachung werden in der Zeit vom
16.02.2026 bis zum 30.03.2026
im Internet auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www.amt-wittenburg.de/Verwaltung-Aktuelles/Bekanntmachungen-nach-BauGB/ veröffentlicht.
Zusätzlich kann der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 der Stadt Wittenburg und der Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichtes sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Stadtverwaltung Wittenburg – Amt für Bauen und Liegenschaften, 19243 Wittenburg, Molkereistraße 4, 2. OG während der Dienststunden
| - | montags bis donnerstags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| - | freitags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| - | dienstags und donnerstags zusätzlich in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten für alle Interessierten öffentlich eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 der Stadt Wittenburg und den Entwurf der Begründung während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich) abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
In der Begründung nebst Umweltbericht erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild und kulturelles Erbe sowie das Wirkungsgefüge und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Im Wesentlichen werden zu den Schutzgütern folgende Informationen gegeben:
| • | Mensch |
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| Untersuchung der Lärm- und Lichtimmissionen sowie der Auswirkungen auf Freizeit und Erholung. |
| • | Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt |
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| Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf Tiere und Darstellung von erforderlichen artenschutzfachlichen Maßnahmen. Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf vorhandene Biotope und Gehölze sowie auf die biologische Vielfalt. |
| • | Boden und Flächen |
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| Betrachtung und Bewertung der Flächenversiegelung und Flächeninanspruchnahme. |
| • | Wasser |
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| Auswirkung der Flächenversiegelung auf die Grundwasserneubildung und Oberflächengewässer sowie Hinweise auf Hochwasser durch Starkregen und zur Niederschlagswasserbeseitigung. |
| • | Klima und Luft |
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| Betrachtung und Bewertung der lokalen Klimatope und ihrer bioklimatischen Leistungsfähigkeit für den Naturhaushalt sowie der Auswirkungen auf die Lufthygiene. |
| • | Orts- und Landschaftsbild |
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| Betrachtung und Bewertung der Auswirkungen des durch die Skihalle bereits anthropogen vorbelasteten Landschaftsbildes. |
| • | Kulturelles Erbe |
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| Hinweise auf ein existierendes Bodendenkmal. |
Weiter liegen umweltbezogene Grundlagen und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:
Es stehen folgende fachgutachterliche Ausarbeitungen zur Verfügung: