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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 der Stadt Wittenburg

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Wittenburg Village“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Wittenburg Village“ und der Begründung wurden in der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Wittenburg am 04.02.2026 zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 28 und liegt nördlich der Autobahnanschlussstelle Wittenburg am östlichen Rand des Stadtkerns der Stadt Wittenburg. Er grenzt im Westen an die Trasse der Bahnlinie Hagenow-Zarrentin und wird von der Landesstraße L 04 durchquert. Im westlichen Teil des Plangeltungsbereichs befindet sich das Alpincenter Hamburg-Wittenburg. Die Abgrenzung des Plangeltungsbereiches kann dem nachstehenden Übersichtsplan entnommen werden.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 zusammen mit dem Entwurf der Begründung mit Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung, einschließlich des Umweltberichtes sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie diese Bekanntmachung werden in der Zeit vom

16.02.2026 bis zum 30.03.2026

im Internet auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www.amt-wittenburg.de/Verwaltung-Aktuelles/Bekanntmachungen-nach-BauGB/ veröffentlicht.

Zusätzlich kann der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 der Stadt Wittenburg und der Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichtes sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Stadtverwaltung Wittenburg – Amt für Bauen und Liegenschaften, 19243 Wittenburg, Molkereistraße 4, 2. OG während der Dienststunden

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montags bis donnerstags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

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freitags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

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dienstags und donnerstags zusätzlich in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten für alle Interessierten öffentlich eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 der Stadt Wittenburg und den Entwurf der Begründung während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

In der Begründung nebst Umweltbericht erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild und kulturelles Erbe sowie das Wirkungsgefüge und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Im Wesentlichen werden zu den Schutzgütern folgende Informationen gegeben:

Mensch

Untersuchung der Lärm- und Lichtimmissionen sowie der Auswirkungen auf Freizeit und Erholung.

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf Tiere und Darstellung von erforderlichen artenschutzfachlichen Maßnahmen. Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf vorhandene Biotope und Gehölze sowie auf die biologische Vielfalt.

Boden und Flächen

Betrachtung und Bewertung der Flächenversiegelung und Flächeninanspruchnahme.

Wasser

Auswirkung der Flächenversiegelung auf die Grundwasserneubildung und Oberflächengewässer sowie Hinweise auf Hochwasser durch Starkregen und zur Niederschlagswasserbeseitigung.

Klima und Luft

Betrachtung und Bewertung der lokalen Klimatope und ihrer bioklimatischen Leistungsfähigkeit für den Naturhaushalt sowie der Auswirkungen auf die Lufthygiene.

Orts- und Landschaftsbild

Betrachtung und Bewertung der Auswirkungen des durch die Skihalle bereits anthropogen vorbelasteten Landschaftsbildes.

Kulturelles Erbe

Hinweise auf ein existierendes Bodendenkmal.

Weiter liegen umweltbezogene Grundlagen und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:

  • zum Brandschutz,
  • zu Hygienegrundsätze für Kindertagesstätten,
  • zu Bau- und Bodendenkmälern,
  • zum Artenschutz,
  • zu Schallemissionen und -immissionen und Geräuschbelästigungen,
  • zur künstlichen Beleuchtung,
  • zur Blendwirkung von Solaranlagen,
  • zu Belangen der Landwirtschaft (Flächenentzug),
  • zu Altlasten und Bodenschutz,
  • zu Genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
  • zu Gewässern II, Ordnung,
  • zu Eingriffen in die Natur.

Es stehen folgende fachgutachterliche Ausarbeitungen zur Verfügung:

  • Schallausbreitungsrechnung
  • Artenschutzrechtliche Stellungnahme, Umweltplan, 11.04.2025
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, 1. Änderung, 11.04.2025
Stadt Wittenburg
Christian Greger
Bürgermeister