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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 31 "Gewerbegebiet östlich der Landesstraße 4, westlich Wölzower Weiden"

Abbildung 1: Lageplan zum Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet östlich der Landesstraße 4 (L 04), westlich Wölzower Weiden“

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg

Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet östlich der Landesstraße 4 (L 04), westlich Wölzower Weiden“

Bekanntmachung über die förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Anlass

Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 04.02.2026 nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet östlich der Landesstraße 4 (L 04), westlich Wölzower Weiden“ (Stand Oktober 2025) beschlossen und den Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes gebilligt. Es wurde zudem beschlossen die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 ist es beabsichtigt, auf den Flurstücken 28/5, 25/4, 21/2 und 26/1 der Flur 8 der Gemarkung Wittenburg, einschließlich der Wegeflurstücke 27/3, 25/1 und 21/1 der Flur 8 der Gemarkung Wittenburg, Planungsrecht für ein ca. 4,1 ha großes eingeschränktes „grünes“ Gewerbegebiet zu schaffen, mit der Festsetzung von drei Gewerbegebieten sowie mehreren im Plangebiet verteilten SPE- und Grünflächen, die eine Beeinträchtigung des nördlich angrenzenden „Wittenburg Village“ verhindern sollen. Das Gewerbegebiet soll als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden. In diesen werden Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Gebrauchtwagenhandel, Speditionen, Lagerhäuser, Tankstellen, metallverarbeitende und metallverwertende Betriebe sowie Nutzungen gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO, wie Vergnügungsstätten, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Wohnungen die dem Gewerbebetrieb zugeordnet werden, ausgeschlossen. Neben diesen Ausschlüssen werden zudem reduzierte Emissionswerte festgesetzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 befindet sich ca. 2 km Luftlinie südöstlich entfernt zum Altstadtkern der Stadt Wittenburg. Nordwestlich angrenzend befindet sich das Alpincenter Hamburg-Wittenburg. Die genaue Lage des Geltungsbereiches ist in dem untenstehenden Lageplan dargestellt.

Umweltfachliche Informationen

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde parallel zum Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht zur Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes erstellt. Mit ausgelegt werden in diesem Zusammenhang folgende umweltbezogene Informationen:

1.

Umweltrelevante Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß§ 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB

Das Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege äußerte in seiner Stellungnahme, dass im Bereich des Vorhabens bislang keine Bodendenkmale bekannt geworden sind. Da aber keine vollständige Bestandserhebung von Bodendenkmale vorliegt, wird seitens des Landesamtes eine archäologische Voruntersuchung empfohlen.

Von dem Fachdienst Umwelt, Abteilung Immissionsschutz- und Abfall, des Landkreises Ludwigslust-Parchim wurde der Hinweis geäußert, dass die Richtwerte der TA-Lärm für ein Mischgebiet an den Immissionsorten der Anlieger „Harster Chaussee“ 2 und 2a einzuhalten sind. Im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 wurden daraufhin weitere Festzungen zum Immissionsschutz getroffen, um eine Beeinträchtigung der Immissionsorte Harster Chaussee 2 und 2a auszuschließen

Der Fachdienst Umwelt, Abteilung Naturschutz, des Landkreises Ludwigslust-Parchim äußerte in seiner Stellungnahme, dass zwischen geschützten Biotopen, Landschaftsbestandteilen sowie allen Gehölzstrukturen und Einzelbäumen ein Abstand von 30 m zu baulichen Hauptanlagen einzuhalten ist. Außerdem wurde gefordert, die notwendigen ökologischen Kompensationsmaßnahmen näher zu beschreiben und in die textlichen Festsetzungen, dem Teil B, mit aufzunehmen. Die Forderungen zum Artenschutz wurden bereits in den artenschutzfachlichen Berichten des Gutachterbüros Hendrik Sönnichsen Landschaftsökologie & Umweltplanung aus 19059 Schwerin berücksichtigt, welche zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 eingesehen werden können.

2.

Umweltbericht

Im Folgenden wird eine Betrachtung und Bewertung der Eingriffe in die einzelnen Schutzgüter erfolgen. Die relevanten Aussagen des Umweltberichtes werden tabellarisch verkürzt dargestellt.

Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind dem Umweltbericht in der Fassung für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Stand Oktober 2025 zu entnehmen, welcher im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite des Amtes Wittenburg während des Beteiligungszeitraumes verfügbar ist.

Anmerkung: „X“ = erheblich (es wird mit einer erheblichen Beeinträchtigung für das betreffende Schutzgut gerechnet); „ - „ = nicht erheblich (es wird mit keiner erheblichen Beeinträchtigung für das betreffende Schutzgut gerechnet); Die Wechselwirkungen der Schutzgüter werden im Umweltbericht zusammenfassend dargestellt und werden im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht gesondert beschrieben.

3.

Kompensationsmaßnahmen

Das benötigte Kompensationserfordernis erfolgt innerhalb des Bebauungsplangeltungsbereiches durch die Festsetzungen von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (SPE-Flächen) sowie Grünflächen. Zudem ist plangebietsextern auf dem im Besitz des Vorhabenträgers befindlichen Flurstückes 12 der Flur 1 der Gemarkung Wölzow die Anlage eines Waldes vorgesehen.

4.

Gutachterliche Informationen

Die folgenden gutachterlichen Berichte wurden zu dem Umweltbericht erstellt, welche ebenfalls während des Beteiligungszeitraumes eingesehen werden können.

Kartierbericht zur Erfassung von Reptilien und Brutvögeln

Zusatzkartierung von Reptilien

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Mit den Planunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet östlich der Landesstraße 4 (L 04), westlich Wölzower Weiden“ der Stadt Wittenburg, nebst der Begründung und des Umweltberichtes erfolgt nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen in der Zeit

von Montag, den 23.02.2026 bis einschließlich Freitag, den 27.03.2026

auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter https://www.amt-wittenburg.de/Verwaltung-Aktuelles/Bekanntmachungen-nach-BauGB/ (manuell: https://www.amt-wittenburg.de/ unter „Verwaltung & Aktuelles“ in „Bekanntmachungen nach BauGB“) und auf dem Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter: https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/

Zusätzlich liegt der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen in der in der Stadtverwaltung Wittenburg – Amt für Bauen und Liegenschaften, 19243 Wittenburg, Molkereistraße 4, 2.OG während der Dienststunden:

montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags und donnerstags zusätzlich in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Frau Schnoor, Tel: 038852 33-218 / E-Mail: schnoor@stadt-wittenburg.de) für alle Interessierten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist besteht für alle Interessierten die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet östlich der Landesstraße 4 (L 04), westlich Wölzower Weiden“ (Stand Oktober 2025). Die Stellungnahmen müssen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Bei Stellungnahmen per E-Mail sind Name und Adresse des Stellungsnehmenden anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet östlich der Landesstraße 4 (L 04), westlich Wölzower Weiden“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Datenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Die Angaben werden ausschließlich für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Stadt Wittenburg, geschäftsführend für das Amt Wittenburg, den 05.02.2026

Christian Greger
Bürgermeister
Stadt Wittenburg

Veröffentlicht auf der Website der Stadt Wittenburg am 06.02.2026