Die Ergänzung der Gestaltungsatzung wird mit dem Ziel durchgeführt, Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz, insbesondere die Zulässigkeit von Photovoltaik- und Solaranlagen innerhalb des Geltungsbereichs zu gewährleisten. Hiermit sollen den Anforderungen an den Klimaschutz gem. § 2 EEG (2023) Rechnung getragen werden.
Im Rahmen der Ergänzung hat eine Überprüfung der Zielsetzungen der Gestaltungssatzung stattgefunden und zu dem Ergebnis geführt, dass an den Festsetzungen der Gestaltungssatzung festgehalten werden soll. Zugunsten eines einheitlich gestalteten Orts- und Straßenbildes gelten innerhalb des räumlich definierten Geltungsbereichs weiterhin die Vorschriften der vorhandenen örtlichen Gestaltungssatzung. Eine zukünftige Bebauung sowie die Sanierung bestehender Gebäude haben weiterhin den Maßgaben der örtlichen Gestaltungssatzung zu entsprechen.
Zugunsten von Klimaschutz und -anpassung wird daher akzeptiert, dass die das Stadtbild prägende Dachlandschaft mit Photovoltaik- und Solaranlagen in Anspruch genommen werden kann. Mit der aktuell gültigen Gestaltungssatzung lassen sich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung jedoch nur sehr eingeschränkt verwirklichen, da Photovoltaik- und Solarenergieanlagen in dem Festsetzungskatalog der Gestaltungssatzung bislang nur auf Dachflächen erlaubt sind, die von der öffentlichen Verkehrsfläche und den Wallanlagen nicht eingesehen werden können.
Die vorhandene Gestaltungssatzung der Stadt Wittenburg soll an das öffentliche Interesse an der Nutzung und Stärkung Erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung der veränderten Sehgewohnheiten angepasst werden. Mit der Ergänzung der Gestaltungssatzung sollen zeitgemäße Regelungen getroffen werden, die die Errichtung von Photovoltaik- und Solaranlagen auf den Dächern im historischen Altstadtkern zulassen.
Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 25. Januar 2023 aufgrund des § 86 „Örtliche Bauvorschriften" der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBI. M-V S.1033) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV - M-V), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S.777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBI. M-V S.1033) die folgende Ergänzung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen der Stadt Wittenburg vom 07. Februar 2004 beschlossen:
| (2) | Diese Satzung gilt nicht für unter Denkmalschutz stehende Gebäude. |
| Für die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in der Umgebung von Baudenkmalen - hierzu gehören auch die unter Denkmalschutz stehenden historischen Wallanlagen - die das Erscheinungsbild von Denkmalen beeinflussen, ist ein Antrag gemäß § 7 Abs. 1 DSchG M-V zu stellen. Dies betrifft insbesondere die Installation von Photovoltaik- und Solaranlagen. |
| (5) | Auf den von der öffentlichen Verkehrsfläche und den Wallanlagen einsehbaren Dachflächen sind Schornsteinköpfe in Verblendmauerwerk, als Fertigteilverkleidung in Ziegel-, Putz- oder Naturschieferstruktur auszuführen. Bei Schornsteinhöhen bis 60 cm sind auf Antrag auch Schornsteine mit Blechverkleidung zulässig. | |
| (6) | Anlagen zur solaren Energiegewinnung sind zulässig, wenn die Anlagen: | |
| a) | nicht aufgeständert, sondern als integrierte oder aufgelegte Anlagen ausgeführt werden | |
| b) | die Farbe der Dachdeckung aufnehmen, | |
| c) | über matte, nicht glänzende oder reflektierende Oberflächen möglichst ohne sichtbare Binnenstruktur verfügen, | |
| d) | sich gestalterisch und harmonisch in die bestehende Architektur einfügen. Die Anlagen sind dazu in einer regelmäßigen Form zu installieren. | |
| Auf Dachflächen, die von der öffentlichen Verkehrsfläche und den Wallanlagen nicht eingesehen werden können, wäre eine abweichende Farbe möglich, sofern Punkt d) erfüllt wird. | ||
| Ordnungswidrig handelt nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 LBauO M-V, wer | ||
| 13. | entgegen § 7 Abs. 6 Anlagen zur solaren Energiegewinnung installiert. | |
| (1) | Die Ergänzung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen der Stadt Wittenburg tritt mit dem Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. |
| (2) | Die seit dem 07. Februar 2004 rechtskräftige Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen der Stadt Wittenburg bleibt weiterhin gültig. |
Wittenburg, den 16. Februar 2023
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern (KV-M-V), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S.777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBI. M-V S.1033) ist eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Wittenburg geltend gemacht werden.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden.
Die Ergänzung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung vom 07.02.2004) der Stadt Wittenburg wird hiermit bekanntgemacht.
3. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Ergänzung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung vom 07.02.2004) der Stadt Wittenburg wird hingewiesen.
Alle Interessierten können die Satzung in der Stadtverwaltung Wittenburg - Amt für Bauen und Liegenschaften, 19243 Wittenburg, Molkereistraße 4, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die in Kraft getretene Ergänzung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung vom 07.02.2004) der Stadt Wittenburg wird ergänzend auch im Internet unter der Adresse https://www.amt-wittenbufgAeNerwaltung/Ortsrecht-Satzungen/Ortsrecht-Wittenburg/ eingestellt.
Wittenburg, den 16. Februar 2023