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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Aufruf zur ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer/in bei der Landratswahl am 11.05.2025 sowie einer eventuellen Stichwahl am 25.05.2025

Am 11.05.2025 ist der Termin für die Landratswahl angesetzt, eine eventuelle Stichwahl ist für den 25.05.2025 vorgesehen. Für die Absicherung eines reibungslosen Ablaufs am Wahltag ist das Amt Wittenburg auf die Hilfe der ehrenamtlichen Wahlhelfer angewiesen. Jeder Wahlvorstand besteht aus mindesten sieben Mitgliedern. Es sind im Amtsgebiet voraussichtlich 13 Wahlvorstände zu besetzen. Wir bitten hiermit alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus dem Amt Wittenburg, sich für die Übertragung eines Wahlehrenamtes zur Verfügung zu stellen.

Alle politischen Parteien, Wählergemeinschaften und weitere Mitglieder der Kommunalgremien werden hiermit besonders aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung der einzelnen Wahlvorstände einzubringen.

Mitglieder der Wahlvorstände können all diejenigen werden, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung im Sinne des Melderechts innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Als Wahlhelfer benötigen Sie keine besonderen Vorkenntnisse. Für die Ausübung eines Wahlehrenamtes erhalten alle Mitglieder eines Wahlvorstandes ein Erfrischungsgeld. Für folgende eingerichtete Wahlbezirke suchen wir engagierte Wahlhelfer zur Unterstützung:

Wenn Sie sich als Wahlhelfer zur Verfügung stellen möchten, melden Sie sich bitte telefonisch bei Frau Wulff 038852-33114. Anfragen per Mail richten Sie an wulff@stadt-wittenburg.de.

Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns bereits im Voraus!

Katrin Wulff
Gemeindewahlbehörde