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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Wittenburg „Sonntagsbörse“ - hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg

Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 25.09.2024 den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Wittenburg „Sonntagsbörse“ beschlossen und den Vorentwurf der Begründung gebilligt. Der Vorentwurf der Satzung und der Begründung wurden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Plangeltungsbereich kann dem nachstehenden Übersichtsplan entnommen werden.

Der von der Stadtvertretung der Stadt Wittenburg in Ihrer Sitzung am 25. September 2024 beschlossene und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Wittenburg „Sonntagsbörse“ und der Vorentwurf der Begründung, liegen in der Zeit vom

25. März 2025 bis zum 25. April 2025

bei der Stadtverwaltung Wittenburg - Amt für Bauen und Liegenschaften, 19243 Wittenburg, Molkereistraße 4, 2. OG während der Dienststunden

  • montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

  • freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

  • dienstags und donnerstags zusätzlich in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich können der zur Auslegung bestimmte Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Wittenburg „Sonntagsbörse“ und der Vorentwurf der Begründung auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www.amt-wittenburg.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Wittenburg „Sonntagsbörse“ und zum Vorentwurf der Begründung während der Auslegungsfrist abgegeben werden und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Wittenburg, den 14.02.2025

Christian Greger
Bürgermeister
Stadt Wittenburg