Gemäß §5 der Satzung findet am Dienstag, 30.05.2023 um 18.00 Uhr die nichtöffentliche Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Raguth-Feld im Feuerwehrgemeinschafthaus, Ringweg, 19243 Raguth statt.
Hierzu sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Raguth-Feld eingeladen.
Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
Verlesen und Genehmigung der Niederschrift der letzten Jagdversammlung vom 06.08.2021
Tätigkeitsbericht des Jagdvorstehers
Bericht des Schriftführers
Bericht des Kassenführers (Kassenbericht)
Bericht des Jagdpächters
Beschluss: Neue Mustersatzung für Jagdgenossenschaften ab 2023
Sonstiges
In der Versammlung der Mitglieder kann sich jedes Mitglied (natürliche Person und Eigentümer*in bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Mitglied ist, oder durch seine(n) Ehegatten*in oder seine(n) Lebenspartner*in oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen.
Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung schriftlich zu erteilen und darf nicht älter als zwei Jahre sein. Eine juristische Person als Mitglied kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig.
Nach § 2 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Mitglieder vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen an den Grundstückflächen unter Vorlage eines Grundbuchauszuges beim Jagdvorsteher anzuzeigen. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Jagdkataster immer auf dem aktuellen Stand ist.