Gemeinde Wittendörp
- Der Bürgermeister -
Die Gemeinde Wittendörp,
als amtsangehörige Gemeinde des Amtes Wittenburg in der Metropolregion Hamburg,
sucht möglichst zum 01. April 2024
– unter Vorbehalt haushaltsrechtlicher Bestimmungen –
Die Stelle ist aufgrund der Vielseitigkeit der Aufgaben in Vollzeit (39 Wochenarbeitsstunden) zu besetzen.
Es erwartet Sie bei der Gemeinde Wittendörp ein vielseitiger Arbeitsplatz, der sich über das ganze Aufgaben- und Leistungsspektrum eines kommunalen Bauhofes erstreckt. Hierzu zählen unter anderem der Winterdienst in den Kitas, die Pflege der Grün-, Spiel- und Sportanlagen sowie Friedhöfe, die Baum- und Heckenpflege, die Straßen- und Wegeunterhaltung sowie -reinigung.
Darüber hinaus ist im Rahmen der Vertretungsregelung in den Kinderbetreuungseinrichtungen des Amtes Wittenburg die Ausgabe der Verpflegung (Frühstück, Mittag, Vesper), einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung von Reinigungstätigkeiten in den Kitas vorgesehen. Zudem befinden sich einige Gemeindehäuser im Eigentum der Gemeinde Wittendörp und müssen u. a. durch regelmäßige Reparaturen betreut werden.
Eine Änderung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.
Die oben beschriebenen Leistungsbereiche bedingen körperliche Tätigkeiten, wie Heben und Tragen sowie Tätigkeiten vorwiegend im Freien und erfordern somit körperliche Belastbarkeit und einen guten allgemeinen Gesundheitszustand. Darüber hinaus wird ein eigenständiges Arbeiten, handwerkliches und technisches Geschick, Verantwortungsbewusstsein, hohe Organisations-, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Zuverlässigkeit erwartet.
Gesucht wird ein/e flexible/r, einsatzfreudige/r und engagierter Mitarbeiter/in, der/die auch bereit ist, in den Abendstunden und an den Wochenenden tätig zu werden.
Einstellungsvoraussetzung ist ein erfolgreicher Abschluss in einem handwerklichen Berufsbild (vorzugsweise im Bereich des Garten- und Landschaftsbaues oder Ausbaugewerken) mit anschließender mehrjähriger Berufstätigkeit. Darüber hinaus sollten Sie Kenntnisse im Bedienen und Warten von Kraftfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeits- und Mähmaschinen, Winterdiensttechnik, Flurförderzeugen mit Hubeinrichtung, handgeführten Mähgeräten und Elektrowerkzeugen haben.
Für die Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ist der Führerschein der Klassen B, T und C1E erforderlich. Wünschenswert wäre Führerschein der Klasse CE. Die Bereitschaft, den eigenen Pkw für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, muss vorhanden sein.
Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte bis zum 15. März 2024 mit den aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise der Tätigkeiten und Befähigungen) bei der
Gemeinde Wittendörp - Der Bürgermeister
über das Amt Wittenburg
Personalverwaltung
Molkereistraße 4
19243 Wittenburg
Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt nicht.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.
Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Haase unter der Telefonnummer 038852-33115 gern zur Verfügung.
Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen gemäß den Vorschriften des TVÖD-V-VKA bis zur Entgeltgruppe 3.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten wird begrüßt.
Bewerberinnen oder Bewerber, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben - z. B. in der Freiwilligen Feuerwehr oder kulturellen sowie sozialen Vereinen und Verbänden im Amtsgebiet als einem Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr oder Kultur-, Sozial- und Sportförderung - können bei ansonsten gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden.
Berücksichtigt werden nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingereichte Bewerbungen.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, insbesondere Reisekosten werden nicht erstattung. Die Bewerbungsunterlagen können nur zurückgeschickt werden, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt wurde. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Wittenburg, den 15. Februar 2024