Das Amt Wittenburg sucht eine neue Schiedsperson
Interessierten Personen des Amtsbereiches wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich um ein Schiedsamt zu bewerben und sich zur Wahl zu stellen. Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung zur Schlichtung kleiner Meinungsverschiedenheiten und privatrechtlicher Streitigkeiten.
Das von der Schiedsstelle durchzuführende Schlichtungsverfahren hat das Ziel einen Vergleich herbeizuführen, also den Betroffenen zu einer Einigung zu verhelfen.
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich wahr. Sie werden durch den Amtsausschuss des Amtes Wittenburg für die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Direktorin des Amtsgerichts Ludwigslust bestätigt.
Nach Ablauf einer Wahlzeit ist eine Wiederwahl möglich.
Für den gesamten Amtsbereich Wittenburg gibt es eine Schiedsstelle.
Wer sich bewerben möchte, muss mindestens 25 Jahre alt sein und im Amtsbereich wohnen.
Besondere Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Schiedsperson sollte jedoch Ansehen im Wohnumfeld genießen und fähig sein, die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen sowie den streitenden Personen neutral, vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen.
Wer Lust und Interesse hat, kann eine schriftliche, formlose Bewerbung bis zum 30.04.2024 beim Amt Wittenburg, Der Amtsvorsteher, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg einreichen.
Folgende Angaben sollte die Bewerbung beinhalten:
Name, Vorname, Geburtsname
Anschrift
Geburtsdatum, Geburtsort
Beruf
Wahlvorschläge können auch von den Ortsteilvertretungen der amtsangehörigen Gemeinden eingereicht werden.
Nähere Auskünfte über das Amt der Schiedspersonen erhalten interessierte Einwohnerinnen und Einwohner unter der Rufnummer 038852/33 118 sowie bei der Geschäftsstelle des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen - Bezirksvereinigung Schwerin auf deren Internetseite www.bds-schwerin.de. Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls angeboten.
Wittenburg, den 14.03.2024