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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 4/2025
Nichtamtlicher Teil
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Beschluss des GJB Waschow über die anderweitige Verwendung des Reinertrages aus der Jagdpacht

Auf der Jahreshauptversammlung des GJB Waschow am 31.01.2025 wurde einstimmig beschlossen, dem Verein „Dorfleben Waschow“ aufgrund der guten Kassenlage 2.000,00 Euro zu spenden. Damit soll das hervorragende ehrenamtliche Engagement dieses Vereins für das Gemeinwohl von Waschow honoriert werden.

Jeder Jagdgenosse des GJB Waschow hat das Recht, innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme beim Jagdvorsteher Widerspruch einzulegen: Sven Michelsen, Ratzeburger Str. 4, 23879 Mölln

gez. Sven Michelsen
Jagdvorsteher GJB Waschow