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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Raguth-Feld

Gemäß §5 der Satzung findet am Montag, 11.05.2026 um 18.00 Uhr die nichtöffentliche Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Raguth-Feld im Feuerwehrgemeinschaftshaus, Ringweg, 19243 Raguth statt.

Hierzu sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Raguth-Feld eingeladen.

Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung durch den stellvertretenden Jagdvorsteher

2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit

3.

Verlesen und Genehmigung der Niederschrift der letzten Jagdversammlung vom 31.03.2023

4.

Tätigkeitsbericht des Jagdvorstands

5.

Bericht des Kassenführers (Kassenbericht)

6.

Bericht des Jagdpächters

7.

Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages

8.

Wahl des Jagdvorstands

9.

Anträge und Anfragen der Jagdgenossen

10.

Sonstiges

Im Anschluss der Versammlung lädt der Jagdpächter zum gemeinsamen Essen im Gemeinschaftshaus ein.

In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.

Juristische Personen oder Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.

Nach § 2 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Mitglieder vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen an den Grundstückflächen unter Vorlage eines Grundbuchauszuges beim stellv. Jagdvorsteher anzuzeigen. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Jagdkataster immer auf dem aktuellen Stand ist.

Der Jagdvorstand