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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 5/2023
Nichtamtlicher Teil
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Informationen zu Baumpflegemaßnahmen und Baumfällungen im Amt Wittenburg

Zugang zum Bürgerpark vor der Fällung der Eschen

Nach der Fällung

Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist bereits aufgefallen, dass besonders in den vergangenen Wochen und Monaten viele Maßnahmen im Bereich Natur und Umwelt durchgeführt wurden. Die erfolgten Baumfällungen oder Heckenrodungen hängen einerseits mit dem Ausbau von Gewerbeflächen (z.B. Gewerbegebiet „Auf der Heide“) aber auch mit der Erschließung von neuen Wohngebieten zusammen. Dazu wird in der Rubrik „Wittenburg wächst!“ monatlich vollumfänglich informiert.

Zur Wahrung der Verkehrssicherheit sind jedoch oftmals auch Baumpflegemaßnahmen oder Fällung der sonstigen städtischen und gemeindeeigenen Bäume notwendig. Dazu werden jährliche Baumkontrollen durchgeführt, um den Bedarf an notwendigen Maßnahmen festzulegen. Sofern Maßnahmen notwendig sind, für die gemäß Naturschutzausführungsgesetz naturschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sind, so werden diese beim Landkreis Ludwigslust-Parchim als untere Naturschutzbehörde beantragt. Dieses ist ebenfalls bei der Fällung der acht Eschen am Spielplatz Kraftverkehr erfolgt. Die Eschen waren bereits seit einigen Jahren durch das sogenannte Eschentriebsterben stark geschädigt. Zur Herstellung der Verkehrssicherheit wurden daher jedes Jahr Baumpflegemaßnahmen in Form von Totholzentnahmen durchgeführt. Bei der letzten Baumkontrolle musste jedoch festgestellt werden, dass Baumpflegemaßnahmen allein nicht mehr zielführend sind. Besonders die Trockenheit der vergangenen Jahre haben die Bäume zusätzlich stark geschädigt. Daher wurde eine Genehmigung zur Fällung bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt. Da es sich dabei um Bäume handelte, die insgesamt eine einseitige Baumreihe ergaben, musste durch die untere Naturschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Beteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Dazu gehören u.a. der BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und der NABU – Naturschutzbund Deutschland. Unter Beachtung der eingereichten Stellungnahmen wurde durch die untere Naturschutzbehörde die Genehmigung zur Fällung der acht Eschen am Spielplatz erteilt. Nach erfolgter Angebotsabfrage wurde der Auftrag zur fachgerechten Fällung an einen örtlichen Fachbetrieb erteilt. Die Fällungen wurden in der 16. KW durchgeführt. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz dürfen u.a. Fällungen von Bäumen lediglich zwischen Oktober und Februar durchgeführt werden. Da die Fällungen jedoch zur Herstellung der Verkehrssicherheit zwingend notwendig waren, musste die Maßnahme schnellstmöglich umgesetzt werden. Vorab wurde deshalb eine Artenschutzkontrolle durchgeführt. Dabei wurde kontrolliert, ob bereits schutzwürdige Brutstätten in den Bäumen vorhanden sind. Ist dies der Fall, müssen die Arbeiten eingestellt werden. Bei zwei der acht Eschen am Spielplatz wurde im Rahmen der Artenschutzkontrolle festgestellt, dass im Bereich des Efeubewuchses Brutstätten vorhanden sind. Daher wurden an diesen Bäumen lediglich die Kronen entfernt. Die Stämme verbleiben bis Oktober vor Ort und werden dann am Ende der Brutzeit gefällt.

Sofern bei den durchgeführten Baumkontrollen lediglich Baumpflegemaßnahmen festgelegt werden, muss auch hier geprüft werden, ob Genehmigungen der unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden müssen. Lediglich Totholzentnahmen und Lichtraumprofilschnitte sind genehmigungsfrei und ganzjährig möglich.

Wichtig ist in jedem Fall, dass von den Bäumen keine Gefahren ausgehen. Wir weisen in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass besonders bei Sturm jederzeit auch gesunde Äste abbrechen können. Diese Gefahr ist auch durch Baumpflegemaßnahmen nicht zu verhindern.

Amt für Bürgerdienste und Soziales

Fotos: Stadt Wittenburg