Hiermit werden alle Pächter und Pächterinnen daran erinnert, dass die Pachten für das Jahr 2023 für Einzelgärten, Einzelgaragen, Gartenvereine und landwirtschaftliche Flächen zum 01.07.2023 an die Stadt Wittenburg zu zahlen sind.
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die fälligen Forderungen unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf eines der folgenden Konten der Stadt Wittenburg:
| Sparkasse Mecklenburg- Schwerin | |
| Konto- Nr.: | 163 000 000 7 |
| BLZ: | 140 520 00 |
| IBAN: | DE48 1405 2000 1630 0000 07 |
| BIC: | NOLADE21LWL |
| oder | |
| Raiffeisenbank Südstormarn Mölln | |
| Konto- Nr.: | 135 100 26 |
| BLZ: | 200 691 77 |
| IBAN: | DE28 2006 9177 0013 5100 26 |
| BIC: | GENODEF1GRS |
Bei Einzugsermächtigungen wird der Betrag entsprechend eingezogen.
Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen Frau Gillaschke unter der 038852 / 33 220 und Frau Czeschla unter der 03852 / 33 219 gern zur Verfügung!
Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben werden müssen und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.
Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung – Zahlungserinnerung.