Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Wittendörp macht darauf aufmerksam, dass die Entsorgung von Kunststoffabfall für die kommunalen Friedhöfe in Dodow, Tessin und Pogreß nicht weiter vorgesehen ist.
Alle nicht kompostierbaren Abfälle nehmen Sie bitte beim Verlassen des Friedhofs wieder mit und entsorgen diese privat.
Zur Erinnerung: auf dem Kompost-Abfall gehören ausschließlich kompostierbare, organische Abfälle, die bei der Grabpflege anfallen. Gehört ein vertrockneter Kranz zum Grünschnitt? Nur bedingt! Die meisten Kränze enthalten Draht- und Kunststoffanteile. Kränze, Gestecke und Sträuße dürfen nur dann auf dem Komposthaufen entsorgt werden, wenn die nicht verrottbaren Bestandteile, wie z.B. Bindedraht, Schleifen, Steckschaum u.ä. entfernt wurden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Beachtung!