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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Luckwitz/Harst

Sehr geehrte Jagdgenossin, sehr geehrter Jagdgenosse,

hiermit lädt euer Vorstand euch sehr herzlich zur MITGLIEDERVERSAMMLUNG am Freitag, 12.06.2026, 18:00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Luckwitz, Luckwitzer Dorfstraße 8, 19243 Wittendörp/Luckwitz ein!

Tagesordnung Mitgliederversammlung:
  1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher

  2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

  3. Änderungen/Änderungsvorschläge zur Tagesordnung

  4. Genehmigung der Tagesordnung

  5. Bericht des Vorstandes

  6. Bericht der Kassenwartin

  7. Bericht der Kassenprüfer

  8. Entlastung des Vorstandes

  9. Wahl eines neuen Kassenprüfers

  10. Beschluss über die Digitalisierung der alten Unterlagen und Dokumente

  11. Bericht der Jagdpächter

  12. Beschluss über die vorzeitige Pachtverlängerung

  13. Beschluss über den neuen Pachtvertrag

  14. Beschluss über den Wechsel eines Vorstandmitgliedes, ggf. Wahl eines neuen Vorstandmitgliedes

  15. Ausblick und Sonstiges

Die Einladung erfolgt auf Grundlage der § 8 und § 9 BJagdG i.V.m. § 8 LJagdG M-V. Die Versammlung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Luckwitz-Harst gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen.

Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z. B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Eva Hupe-Klostermeier
- Jagdvorstand -
Bekanntmachungsvermerk:

Veröffentlicht am 09.04.2026 auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter https://www.amt-wittenburg.de/Region-Politik/Gemeinde-Wittendörp/Bekanntmachungen/. Damit rechtskräftig bekannt gemacht ab 10.04.2026.