Im Jahr 2026 wird die Aktualisierung der Erfassung der nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz gesetzlich geschützten Biotope in Mecklenburg-Vorpommern durch Geländeerhebungen in ausgewählten Gebieten fortgesetzt. Hierfür werden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V) beauftragte Biotopkartiererinnen und -kartierer im Gelände unterwegs sein.
Nach § 9 Abs. 1 NatSchAG M-V dürfen Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und dort nach rechtzeitiger Ankündigung Bestandserhebungen durchführen und Fotografien anfertigen.
Es wird darum gebeten, die vom LUNG M-V beauftragten Biotopkartiererinnen und -kartierer zu unterstützen, insbesondere ihnen Zugang zu allen Kartiergebieten zu gewähren. Die Biotopkartiererinnen und -kartierer werden sich ausweisen können und eine vom LUNG M-V ausgefertigte Legitimation mit sich führen.
Die im Jahr 2026 bearbeiteten Kartiergebiete entnehmen Sie bitte der beigefügten Karte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Im Land Mecklenburg-Vorpommern stehen eine Reihe von Biotopen und Geotopen, die selten oder typisch für die Landschaften sind, unter besonderem Schutz, um sie vor Zerstörung oder Beeinträchtigung zu bewahren. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) hat die Aufgabe, diese gesetzlich geschützten Biotope und Geotope landesweit zu erfassen und in einem Verzeichnis zu führen.
Seit 2013 wird die zwischen 1996 bis 2011 erfolgte, erste landesweite Erfassung der nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) gesetzlich geschützten Biotope in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) durch Geländeerhebungen aktualisiert. Dies erfolgt durch vom LUNG M-V beauftragte, fachkundige Biotopkartiererinnen und - kartierer.
Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Juli 2022 sind in Mecklenburg-Vorpommern weitere Biotope nach § 30 Abs. 2 Satz 2 P. 7 BNatSchG gesetzlich geschützt: Magere Flachland-Mähwiesen (gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG), Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern.
Im Jahr 2026 erfolgen Kartierungen in ausgewählten Bereichen größtenteils außerhalb von FFH-Gebieten. Hierbei werden auch die nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) geschützten Lebensraumtypen (LRT) erfasst und bewertet. Die Lebensraumtypen bestehen weitestgehend aus gesetzlich geschützten Biotopen. Weitere Informationen zu geschützten Biotopen und FFH-Lebensraumtypen in M-V erhalten Sie auf der Homepage des LUNG:
www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/natur-und-landschaft/lebensraumschutz
Das Biotopverzeichnis aller zwischen 1996 und 2012 landesweit kartierten gesetzlich geschützten Biotope des Landes M-V kann im Kartenportal Umwelt eingesehen werden (Pfad: Naturschutz/Biotope/Biotope und Geotope/gesetzlich geschützte Biotope). Der Schutzstatus der Biotope gilt allerdings unabhängig von der Aufnahme der sogenannten § 20-Biotope in das Verzeichnis:
www.umweltkarten.mv-regierung.de
Ansprechpartner rund um die Biotopkartierung und für Fragen zu gesetzlich geschützten Biotopen im Landesamt für Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) ist:
Stefan Goën | Dipl.-Landschaftsökologe
Tel.: 0385 588-64 211
stefan.goen@lung.mv-regierung.de