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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg

Abbildung 1: Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.1 "Erweiterung Gewerbegebiet am Alten Wölzower Weg"

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.1 „Erweiterung Gewerbegebiet am Alten Wölzower Weg“

Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 28.05.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6.1 „Erweiterung Gewerbegebiet am Alten Wölzower Weg“ der Stadt Wittenburg gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,67 ha und befindet sich ca. 2 km südöstlich des historischen Stadtkerns von Wittenburg. Das neu zu planende Areal befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6.1 der Stadt Wittenburg und wird durch die im Westen verlaufende Hagenower Chaussee (L 04), den südlichen Alten Wölzower Weg und der nördlich befindlichen Eisenbahnstrecke Hagenow Land – Bad Oldesloe eingegrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 31/13, 31/15, 58/14, 63/16 und 63/26 der Flur 8 der Gemarkung Wittenburg.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.1 „Erweiterung Gewerbegebiet am Alten Wölzower Weg“ ortsüblich bekannt gemacht.

b) Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat am 28.05.2025 in ihrer öffentlichen Sitzung den Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6.1 „Erweiterung Gewerbegebiet am Alten Wölzower Weg“ beschlossen, den Vorentwurf der Begründung und des Umweltberichtes gebilligt und bestimmt, die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,67 ha und befindet sich ca. 2 km südöstlich des historischen Stadtkerns von Wittenburg. Das neu zu planende Areal befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6.1 der Stadt Wittenburg und wird durch die im Westen verlaufende Hagenower Chaussee (L 04), den südlichen Alten Wölzower Weg und der nördlich befindlichen Eisenbahnstrecke Hagenow Land – Bad Oldesloe eingegrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 31/13, 31/15, 58/14, 63/16, und 63/26 der Flur 8 der Gemarkung Wittenburg.

Das Planungsziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6.1 „Erweiterung Gewerbegebiet am Alten Wölzower Weg“ ist die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO für einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 6.1.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Wittenburg ist die Fläche der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.1 als gewerbliche Baufläche dargestellt, sodass sich der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Mit dem Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.1 „Erweiterung Gewerbegebiet am Alten Wölzower Weg“ (Stand März 2025) der Stadt Wittenburg, bestehend aus Teil-A und Teil-B, nebst dem Vorentwurf der Begründung und des Umweltberichtes, erfolgt nun gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen in der Zeit

von Montag, den 18.05.2026 bis einschließlich Montag, den 22.06.2026

auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter:

https://www.amt-wittenburg.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/Bekanntmachungen-nach-BauGB (manuell: www.amt-wittenburg.de bei „Verwaltung & Aktuelles“ in „Bekanntmachungen nach BauGB“) und auf dem Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter: https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/ 

Zusätzlich liegt der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in der Stadtverwaltung Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Amt für Bauen und Liegenschaften, II. OG, während der Dienststunden

montags bis donnerstags in der Zeit

freitags in der Zeit

dienstags und donnerstags zusätzlich in der Zeit 

und zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung (Frau Schnoor, Tel.: 038852-33-218 / E-Mail: schnoor@stadt-wittenburg.de) für alle Personen zur Einsichtnahme öffentlich aus. Um vorherige Anmeldung und Terminabstimmung zu den Auslegungszeiten wird gebeten.

Während dieser Auslegungsfrist besteht für alle Personen die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.1 „Erweiterung Gewerbegebiet am Alten Wölzower Weg“ (Stand März 2025).

Die Stellungnahmen müssen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Bei Stellungnahmen per E-Mail sind Name und Adresse des Stellungsnehmenden anzugeben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Auf die Datenschutzerklärung wird ausdrücklich aufmerksam gemacht – https://www.amt-wittenburg.de/datenschutz.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6.1 „Erweiterung Gewerbegebiet am Alten Wölzower Weg“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Wittenburg, 20.04.2026

gez. Christian Greger
Bürgermeister
Stadt Wittenburg