Stadt Wittenburg
Der Bürgermeister
Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg in der Metropolregion Hamburg, sucht zum 01. September 2023, befristet als Krankheitsvertretung für die Dauer von maximal 12 Monaten,
Es erwartet Sie bei der Stadt Wittenburg ein vielseitiger Arbeitsplatz, der sich über das ganze Aufgaben- und Leistungsspektrum eines kommunalen Bauhofes erstreckt. Hierzu zählen unter anderem der Winterdienst, die Pflege der Grün-, Spiel- und Sportanlagen sowie Friedhöfe, die Baum- und Heckenpflege, die Straßen- und Wegeunterhaltung sowie -reinigung, die Unterstützung von Veranstaltungen sowie die Unterhaltung des städtischen Fuhrparks.
Die Stelle ist aufgrund der Vielseitigkeit der Aufgaben in Vollzeit (39 Wochenarbeitsstunden) zu besetzen.
Die oben beschriebenen Leistungsbereiche bedingen körperliche Tätigkeiten, wie Heben und Tragen sowie Tätigkeiten vorwiegend im Freien und erfordern somit körperliche Belastbarkeit und einen guten allgemeinen Gesundheitszustand. Darüber hinaus wird ein eigenständiges Arbeiten, handwerkliches und technisches Geschick, Verantwortungsbewusstsein, hohe Organisations-, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Zuverlässigkeit erwartet.
Gesucht wird ein/e flexible/r, einsatzfreudige/r und engagierter Mitarbeiter/in, der/die auch bereit ist, in den Abendstunden und an den Wochenenden tätig zu werden.
Einstellungsvoraussetzung ist ein erfolgreicher Abschluss in einem handwerklichen Berufs-bild (vorzugsweise im Bereich einer/eines Pflasterin/Pflasterers oder im Bereich des Straßenbaues) mit anschließender mehrjähriger Berufstätigkeit innerhalb eines Industrie- oder Handwerkunternehmens. Darüber hinaus sollten Sie Kenntnisse im Bedienen und Warten von Kraftfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeits- und Mähmaschinen, Winterdiensttechnik, Flurförderzeugen mit Hubeinrichtung, handgeführten Mähgeräten und Elektrowerkzeugen haben.
Die vorstehende Leistungsbeschreibung ist nicht abschließend, Änderungen des Aufgabengebietes und der Struktur sind jederzeit möglich.
Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen gemäß den Vorschriften des TVÖD-V bis zu Entgeltgruppe 5.
Für die Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ist bei dieser Stelle der Führerschein der Klasse B, BE, C, C1E wünschenswert. Die Bereitschaft, den eigenen Pkw für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, muss vorhanden sein.
Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 20. Juli 2023 mit den üblichen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) bei der
Stadt Wittenburg
geschäftsführend für das Amt Wittenburg
Amt für Finanzen und Kommunales
Personalverwaltung
Molkereistraße 4
19243 Wittenburg
Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt nicht.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.
Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Haase unter der Telefonnummer 038852 33115 gern zur Verfügung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen oder Bewerber, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben - z. B. in der Freiwilligen Feuerwehr oder kulturellen sowie sozialen Vereinen und Verbänden im Amtsgebiet als einem Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr oder Kultur-, Sozial- und Sportförderung - können bei ansonsten gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen können nur zurückgeschickt werden, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt wurde. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Wittenburg, den 29. Juni 2023
Veröffentlicht am 29.06.2023 auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www.amt-wittenburg.de. Damit rechtskräftig veröffentlicht ab 30.06.2023.