Bislang galt die Einbahnstraßenregelung in der Großen Straße sowohl für Fahrzeuge als auch für Radfahrer. Mit Beschluss der Stadtvertretung und anschließender Genehmigung des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Straßenverkehrsbehörde wurde das Durchfahrtsverbot vom Steintor kommend in Richtung Mühlentor für den Radverkehr jedoch im Frühjahr aufgehoben. Radfahrern ist es nunmehr möglich, die Große Straße beiderseits zu befahren. Eine entsprechende Beschilderung wurde angebracht und weist nun auf den zusätzlichen Radverkehr hin.
Wir bitten vor allem Fahrzeugführer darum, auf entgegenkommende Radfahrer zu achten und das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme einzuhalten.