Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 26. Juni 2025 den Aufstellungsbeschluss für den Vorentwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Wittenburg Village gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 Wittenburg Village“ und der Begründung wurden zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 28 und liegt nördlich der Autobahnanschlussstelle Wittenburg am östlichen Rand des Stadtkerns der Stadt Wittenburg. Er grenzt im Westen an die Trasse der Bahnlinie Hagenow-Zarrentin und wird von der Landesstraße L 04 durchgequert. Im westlichen Teil des Plangeltungsbereichs befindet sich das Alpincenter Hamburg-Wittenburg. Die Abgrenzung des Plangeltungsbereiches kann dem nachstehenden Übersichtsplan entnommen werden.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 liegt zusammen mit dem Vorentwurf der Begründung mit Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom
14.07.2025 bis zum 25.08.2025
in der Stadtverwaltung Wittenburg – Amt für Bauen und Liegenschaften, 19243 Wittenburg, Molkereistraße 4, 2.OG während der Dienststunden
| - | montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| - | freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| - | dienstags und donnerstags zusätzlich in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten für alle Interessierten öffentlich aus.
Zusätzlich kann diese Bekanntmachung und der zur Auslegung bestimmte Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Wittenburg und der Vorentwurf der Begründung auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www.amt-wittenburg.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Wittenburg und der Vorentwurf der Begründung während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich) abgegeben werden können
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Wittenburg, den 24.06.2025