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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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„Bürgerstiftung Wittenburg“ nimmt ab sofort Anträge entgegen

Die „Bürgerstiftung Wittenburg“ ist eine Stiftung „von Bürgern für Bürger“. Entsprechend dem Namen „Bürgerstiftung Wittenburg“ sollen Bürgerinnen und Bürger, Spender und Zustifter nicht nur Überlegungen anstellen, wie das Stiftungsvermögen erhöht werden kann, sondern auch über die Vergabe der Erträge aus dem Stiftungsfonds Bürgerstiftung Wittenburg e.V. bestimmen.

Durch die Bürgerstiftung sollen soziale, kulturelle, sportliche und karikative Projekte in der Stadt Wittenburg und ihren Ortsteilen unterstützt werden, die nicht aus den „normalen“ Haushaltsmitteln der Stadt finanziert werden können.

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, gemeinnützige Vereine, Verbände, Vereinigungen, Organisationen, Gemeinschaften und ähnliche Einrichtungen, die sich in der Stadt Wittenburg und deren Ortsteilen betätigen oder in ihrer Person bzw. ihrem Wirken einen Bezug zur Stadt Wittenburg haben. Bei Vereinen muss die Mehrzahl der Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Wittenburg oder deren Ortsteilen haben.

Die Anträge sind formell bis zum 30.09.2025 bei der Stadt Wittenburg, Geschäftsbereich des Bürgermeisters, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg einzureichen. Auskunft zur Antragstellung erteilt Frank Friedrichs, Tel.: 038852 33-109, E-Mail.: friedrichs@stadt-wittenburg.de

Wo finden Sie die Förderrichtlinien und das Antragsformular? Entweder in den Auslagen im Eingangsbereich der Stadtverwaltung Wittenburg, Molkereistraße 4, oder im Internet unter https://www.amt-wittenburg.de/Verwaltung/Formulare/ (ganz unten).