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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg

Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 26.10.2022 beschlossen, für das Gebiet „Wohngebiet Friedensring“ vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist es, die städtebaulichen Verhältnisse zu untersuchen und festzustellen, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach den §§ 136 ff. BauGB vorliegen.

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist und während der Dienstzeiten im Rathaus eingesehen werden kann.

Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB

Eigentümer, Mieter, Pächter sowie sonstige Nutzungsberechtigte und ihre Beauftragten sind gemäß § 138 BauGB verpflichtet, der Stadt WIttenburg Auskünfte zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit sowie zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung treten die Rechtsfolgen des § 141 Abs. 4 BauGB ein.

Wittenburg, den 07.07.2026

gez. Christian Greger
Bürgermeister
Stadt Wittenburg