Kaum ein Wittenburger hätte vor dem 13. Juli gedacht, welche Schäden ein Naturereignis innerhalb von gut einer Stunde anrichten kann. Und so war auch kaum jemand vorbereitet auf die Massen an Wasser und Hagel, die sich über die Stadt ergossen, Bäume entlaubten und viele Straßenzüge unter Wasser setzten. Überflutete Keller, feuchte Wände, verwüstete Gärten und beschädigte Fahrzeuge – das ist nur ein Teil der Bilanz. Neben der Aufregung, der Verzweiflung und der stundenlangen Arbeit, die das Unwetter mit sich gebracht hat, tritt nun vor allem eine Frage: Wer kommt für das alles auf?
Ein kommunales Entwässerungssystem ist für Niederschlagsmengen dieser Art grundsätzlich nicht ausgelegt. Wenn dann die Straßenabläufe noch zusätzlich durch Blätter, Erde und Hagelkörner blockiert werden, kann das Wasser nur noch durch die Straße und über die Grundstücke abfließen. Da hilft es auch nicht, dass die Abläufe regelmäßig durch den Bauhof gereinigt werden.
Gut beraten ist in so einem Fall, wer eine Elementarschadensversicherung abgeschlossen hat. Oft tragen nämlich die Wohngebäude- und die Hausratversicherung solche Schäden nicht oder nur eingeschränkt.
Für Schäden durch Sturm und Hagelschlag ist die Teilkasko Ihrer Fahrzeugversicherung zuständig. Bedenken Sie hierbei Ihre Selbstbeteiligung und die Tatsache, dass es sich bei älteren Fahrzeugen schnell um einen „wirtschaftlichen Totalschaden“ handeln kann. Das heißt, die Reparaturkosten übersteigen den Zeitwert des Wagens.
Etwas anders verhält es sich bei Fahrzeugen, die z.B. von Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren auf dem Weg zum Einsatz genutzt wurden. Sofern der Einsatz durch den Wehrführer bzw. Einsatzleiter bestätigt wird, tritt hier nämlich der sogenannte Aufwendungsersatz des Kommunalen Schadensausgleich ein. Zunächst wird der Schaden wie gehabt über die private Teilkasko-Versicherung abgewickelt. Darüberhinausgehende Kosten (z.B. eine Erhöhung des Schadenfreiheitsrabatts) werden den Geschädigten erstattet. Hierzu melden Sie bitte Ihren Schaden bei der Stadt Wittenburg, Frank Friedrichs, friedrichs@stadt-wittenburg.de. Tel. 038852 33109. Benötigte Unterlagen sind dabei neben der Bestätigung des Wehrführers der Fahrzeugschein, die Angaben Ihrer Bankverbindung und die aktuelle Versicherungsrechnung bzw. -police.
Für weitere Fragen steht Ihnen ebenfalls Herr Friedrichs unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.