Vorinformation gem. § 137 BauGB für Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Betroffene über das Vorhaben zum Untersuchungsgebiet (Städtebauförderung) Friedensring
Die Stadt Wittenburg führt für das Gebiet „Friedensring“ Vorbereitende Untersuchungen gemäß BauGB sowie ein Entwicklungskonzept durch. Ziel ist die Beseitigung städtebaulicher Mängel und die Prüfung möglicher Fördermittel.
Die Zielsetzungen wurden bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligung am 21.04.2026 erläutert.
Aufgrund der geplanten Gebietsentwicklung ist die Ausweisung eines Sanierungsgebietes im umfassenden Verfahren vorgesehen. Damit gelten für Eigentümer zusätzliche Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB. Nach Abschluss der Sanierung können Ausgleichsbeträge entstehen; zudem sind steuerliche Vorteile nach § 7h EStG möglich.
Die Beschlussfassung über die Vorbereitenden Untersuchungen ist für September vorgesehen. Die Sanierungssatzung soll voraussichtlich bis Ende 2026 beschlossen werden.
Wittenburg, den 27.07.2026