Die Straßenreinigungspflicht in der Stadt Wittenburg und der Gemeinde Wittendörp berührt alle Eigentümer, deren Grundstücke an öffentlichen Verkehrsflächen anliegen. Der Reinigungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Straßenreinigungssatzung. Diese finden Sie im Internet unter https://www.amt-wittenburg.de/politik-ortsrecht/.
Danach umfasst die Reinigungspflicht u.a. die Säuberung von Gehwegen, Radwegen, Trenn, Baum-, und Parkstreifen sowie sonstigen zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Teile des Straßenkörpers. Fremdkörper, Kehricht, sonstige Abfälle aber auch Laub und wildwachsende Kräuter sind zu entfernen.
Außergewöhnliche Verunreinigungen wie z. B. Hundekot sind durch den Verursacher/in (Hundehalter/in) zu beseitigen.
Eigentümer haben auch die Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung auf den anliegenden Gehwegen. Als Gehweg gilt auch ein begehbarer Seitenstreifen oder ein für die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs erforderlichen Streifen der Fahrbahn, wenn auf keiner Straßenseite ein Gehweg besonders abgegrenzt ist.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.