| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in Ihrer Sitzung am 27.04.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 der Stadt Wittenburg „Sonntagsbörse“ gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 33/5, 33/6, 34, 37/2, 37/7 und 38/4 der Flur 1der Gemarkung Wittenburg. Der Geltungsbereich kann der nachstehenden Übersichtskarte entnommen werden:
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung der Veranstaltungsflächen für die „Sonntagsbörse“ die mit der Realisierung des „Wittenburg Village“ entfallen. Des Weiteren sollen Stellplätze für Wohnwagen, Caravans und Wohnmobile mit eingeordnet werden. Die vorhandene Bebauung mit Wohnobjekten, Hofladen und Gaststätte (Kantine) wird in den Bebauungsplan mit einbezogen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Wittenburg, den 29.08.2024