Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Klein Bünzow
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Klein Bünzow die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021.
Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung die überplanmäßigen Ausgaben auf der Kostenstelle 114.08.000/52313000 „Kommunale Wohnungswirtschaft / Unterhaltung“ in Höhe von 12.114,99 Euro.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (K. Jürgens)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Klein Bünzow lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
| 1. | Geltungsbereich |
Für die im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichneten Teilflächen beschließt die Gemeindevertretung Klein Bünzow die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnen in Klein Bünzow“:
| Gemarkung | Klein Bünzow |
| Flur | 2 |
| Flurstücke | 32, 33/1, 33/4, 33/5, 34, 35/2, 36/9, 37, 38, 39, 40, 41/1, 56/2 |
| Fläche | ca. 1,4 ha |
Das Plangebiet wird im Norden durch landwirtschaftliche Nutzfläche, im Osten durch landwirtschaftliche Nutzfläche, im Süden durch Hausgärten und Wohnbebauung sowie im Westen durch einen Wohnblock mit Nebengebäude begrenzt.
Der in der Anlage befindliche Übersichtsplan mit Geltungsbereich ist Bestandteil des Beschlusses.
| 2. | Anlass, Ziel und Zweck der Planaufstellung |
Die Gemeinde beabsichtigt die Grundstücke im Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu entwickeln.
Geplant ist die Bildung von Grundstücken mit jeweils rd. 1000 m² bis 1200 m² Grundstücksfläche zur Bebauung mit Einzelhäusern mit maximal einer Wohneinheit je Wohngebäude.
Das Plangebiet kann verkehrs- und medienseitig über die Dorfstraße erschlossen werden.
| 3. | Planverfahren |
Der Bebauungsplan Nr. 2 wird nach § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - aufgestellt.
Die Voraussetzungen sind gegeben, da es sich um eine im Außenbereich liegende Fläche handelt, die sich unmittelbar an das im Zusammenhang bebaute Dorfgebiet anschließt.
Es erfolgt eine Wiedernutzbarmachung von ehemals überwiegend mit Nebengebäuden und Stallungen genutzten Grundstücken. Die Bebauung dient der Verdichtung der im Innenbereich liegenden Bebauung.
| 4. | Belange des Natur- und Umweltschutzes |
Der Bebauungsplan Nr. 2 wird nach § 13b BauGB aufgestellt.
Entsprechend § 13 (3) 1. BauGB wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a (1) abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
Mit Anwendung des § 13 b BauGB wird auch das Erfordernis des Ausgleiches für Eingriffe in Natur und Landschaft ausgesetzt.
In der Planung ist der gesetzliche Gehölzschutz gemäß § 18 NatSchAG M-V zu beachten. Danach sind Bäume mit einem Stammumfang ab 100 cm, gemessen in einer Höhe von 1,30 m, geschützt.
Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten wird ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Er beinhaltet die Prüfung, ob durch das Planvorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür sind die Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Planbereich vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie).
Das Kataster des Landes M-V weist für das Plangebiet keine gemäß § 20 NatSchAG M-V gesetzlich geschützten Biotope auf.
Schutzgebietskulissen eines Natura 2000-Gebietes werden durch das Vorhaben nicht berührt.
| 5. | Betroffenenbeteiligung |
Gemäß § 13 (2) BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Die betroffene Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 (2) 2. BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB beteiligt.
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 (2) 3. BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB zur Stellungnahme aufgefordert.
| 6. | Bekanntmachung des Beschlusses |
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Die Gemeindevertretung Klein Bünzow beschließt die 3. Änderung der Nutzungsverordnung für das Gemeindezentrum Klein Bünzow, vom 07.09.2009, geändert durch die 1. Änderung vom 12.12.2011, zuletzt geändert durch die 2. Änderung vom 07.03.2016.
Die 3. Änderung gilt ab dem 01.01.2023.
Nutzungsentgelt für Gasträume und Appartments
| Raum | Entgelt |
| Saal | 220,00 € |
| Küche | 45,00 € |
| Weinstube mit Barbereich | 75,00 € |
| Sitzungsraum | 35,00 € |
| Gastraum | 65,00 € |
| Kosten für Glasbruch pro Stück | 3,00 € |
| Kosten für Geschirrbruch pro Stück | 3,00 € |
| Kosten für Besteckverlust oder -beschädigung pro Stück | 7,50 € |
| Nutzung Ein-Raum-App. pro Nacht (incl. Reinigung durch Gemeinde u. incl. 7 % Ust. = 2,45 €) | 37,45 € |
| Nutzung Zwei-Raum-App. pro Nacht (incl. Reinigung durch Gemeinde u. incl. 7 % Ust = 3,15 €) | 48,15 € |
| Aufbettung (incl. 7 % Ust. = 0,35 €) | 5,35 € |
| Nutzung von Saal, Weinstube mit Barbereich, Sitzungsraum, Gastraum und Küche | 350,00 € |
| Nutzungs von Weinstube mit Barbereich, Sitzungsraum, Gastraum und Küche | 180,00 € |
| Nutzung Beamer (incl. 19% Ust. = 3,80 €) | 23,80 € |
| Nutzung des Saales bis zu 3 Stunden | 100,00 € |
| Reinigungspauschale bei Nutzung des Saales von Vereinen und Sportgruppen je Veranstaltung | 30,00 € |
| Endreinigung Gemeindezentrum Erdgeschoss komplett | 50,00 € |
| Endreinigung Gemeindezentrum Erdgeschoss ohne Saal | 25,00 € |
Das Nutzungsentgelt für Appartments pro Nacht und für die Aufbettung ist ab dem 01.01.2023 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 7 % zu entrichten.
Das Nutzungsentgelt für Nutzung Beamer ist ab dem 01.01.2023 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % zu entrichten.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Spende von der Milchviehanlage Salchow GmbH in Höhe von 1.000 € für die Erneuerung des Zauns am Friedhof in Salchow.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Spende i. H. v. 150,00 € von Herrn Erik Scharff für die Erneuerung des Zauns in Salchow.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
| - | Standortfindung Mobilfunkmast der Deutschen Telekom - abgelehnt |