Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Groß Polzin
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Polzin die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021.
Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung die überplanmäßigen Ausgaben auf der Kostenstelle 57301.000/57990000 „Photovoltaikanlage Negativzinsen“ in Höhe von 84,44 Euro.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (S. Hornburg)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Polzin lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 4 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeinde Groß Polzin beschließt gemäß § 45 i. V. m. § 47 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 mit folgenden Änderungen:
| 1.2.6.00/41512000 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten f. sonst. Zuwendungen | von | 1.700 € |
| auf | 11.300 € |
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 733.300 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.041.300 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -308.000 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 686.100 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 997.100 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -311.000 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.369.000 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.511.800 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | - 142.800 EUR | ||
festgesetzt.
__________
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf — 123.900 EUR
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 0 EUR
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 2.560.300 EUR
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 338 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 439 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 391 v. H. | |
Amtsumlage
nicht belegt
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeinde Groß Polzin beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes mit der dazugehörigen Kalkulation.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer anonymen Spende i. H. v. 500,00 € für die Jugendfeuerwehr Groß Polzin. Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung die Aufhebung des Beschlusses Nr. B/GV GP/2022/030 zur Annahme der Spende.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer anonymen Spende i. H. v. 1.000,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Groß Polzin. Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung die Aufhebung des Beschlusses Nr. B/GV GP/2022/029 zur Annahme der Spende.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt die Annahme einer Spende von Frau Janne Baumgardt in Höhe von 180,00 €.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 200,00 Euro von Herrn Helmut Hafemeister für die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Groß Polzin.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe auf dem Sachkonto 54101.000/09600000 in Höhe von 18.600,00 Euro für die Pflasterarbeiten im Ort Groß Polzin.
Der Bürgermeister hat am 08.11.2022 eine entsprechende Eilentscheidung getroffen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| - | Auftragsvergabe Bolzplatztore Pätschow |
| - | Zustimmung zur Eintragung einer Baulast |