Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Karlsburg die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021.
Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung die überplanmäßigen Ausgaben auf der Kostenstelle: 52200.000/52313000 „Kommunale Wohnungsverwaltung/Instandhaltung“ in Höhe von 1.447,80 Euro.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 10 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 2 |
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Karlsburg gemäß § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 2 |
Die Gemeinde Karlsburg beschließt gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 mit folgenden Änderungen:
| 6.1.1.00/68142000 | Infrastrukturpauschale | von | 96.300 € | auf | 133.600 € |
| 6.1.1.00/60210000 | Gemeindeanteil an der Einkommensteuer | von | 654.600 € | auf | 661.600 € |
| 6.1.1.00/60220000 | Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | von | 160.400 € | auf | 149.100 € |
| 6.1.1.00/60220000 | Schlüsselzuweisungen | von | 841.800 € | auf | 876.700 € |
| 6.1.1.00/74421000 | Kreisumlage 46,50 % | von | 943.700 € | auf | 959.900 € |
| 6.1.1.00/74421000 | Amtsumlage 26,294 % | von | 533.600 € | auf | 532.000 € |
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.580.100 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.569.100 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -989.000 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.497.000 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen [1] von | 3.316.200 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -819.200 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 222.300 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 293.000 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -70.700 EUR | ||
festgesetzt.
____
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
Kassenkredite
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.155.100 EUR |
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 439 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | |
Amtsumlage
nicht belegt
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,28 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 10 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 2 |
Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 10 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 2 |
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Übertragung der Aufgabe der Beschaffung und Unterhaltung der Drehleiter einschließlich der damit verbundenen Folgekosten gemäß § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) auf das Amt Züssow.
Die Zahlung eines Investitionszuschusses an das Amt Züssow im Rahmen einer Sonderumlage gem. § 146 KV M-V
Die Finanzierung der Folgekosten über das Amt über eine Sonderumlage gem. § 146 KV M-V oder die Amtsumlage gem. § 147 KV M-V (abhängig davon, ob sich alle Gemeinden des Amtes beteiligen).
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zu bevollmächtigen, den Auftrag zur Erbringung von Planungsleistungen für die Baumaßnahme „Ausbau eines Straßenabschnitts in Moeckow“ zu erteilen.
Die Gemeindevertretung ist darüber zu informieren.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| • | Auftragsvergabe Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle in Lühmannsdorf |
| • | Beschluss über die Zuordnung ehemals volkseigener Liegenschaften im Land Mecklenburg-Vorpommern |
| * Gemeinde Karlsburg, Landkreis Vorpommern-Greifswald - abgelehnt | |
| • | Beschluss über die Zuordnung ehemals volkseigener Liegenschaften im Land Mecklenburg-Vorpommern |
| * Gemeinde Karlsburg, Landkreis Vorpommern-Greifswald - abgelehnt | |
| • | Verwendung der Einnahmen der Coronateststelle |
| • | Befristete Einstellung eines Gemeindearbeiters als Krankheitsvertretung |
| • | Befristete Einstellung eines Arbeitnehmers zur Erstellung eines Baumkatasters ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 auf Basis eines Minijobs |
| • | Befristete Einstellung eines Arbeitnehmers zur Betreuung der Gemeinde-Homepage auf Basis eines Minijobs |