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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 29.11.2022

Öffentlicher Teil:

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Karlsburg

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Karlsburg die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021.

Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung die überplanmäßigen Ausgaben auf der Kostenstelle: 52200.000/52313000 „Kommunale Wohnungsverwaltung/Instandhaltung“ in Höhe von 1.447,80 Euro.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Karlsburg gemäß § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Karlsburg 2023

Die Gemeinde Karlsburg beschließt gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 mit folgenden Änderungen:

6.1.1.00/68142000

Infrastrukturpauschale

6.1.1.00/60210000

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

6.1.1.00/60220000

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

6.1.1.00/60220000

Schlüsselzuweisungen

6.1.1.00/74421000

Kreisumlage 46,50 %

6.1.1.00/74421000

Amtsumlage 26,294 %

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen [1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

____

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,28 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 43 der Kommunalverfassung M-V

Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Beteiligung an einer Drehleitergemeinschaft zu Beschaffung und Unterhaltung einer Drehleiter auf Amtsebene

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die Übertragung der Aufgabe der Beschaffung und Unterhaltung der Drehleiter einschließlich der damit verbundenen Folgekosten gemäß § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) auf das Amt Züssow.

  2. Die Zahlung eines Investitionszuschusses an das Amt Züssow im Rahmen einer Sonderumlage gem. § 146 KV M-V

  3. Die Finanzierung der Folgekosten über das Amt über eine Sonderumlage gem. § 146 KV M-V oder die Amtsumlage gem. § 147 KV M-V (abhängig davon, ob sich alle Gemeinden des Amtes beteiligen).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Bevollmächtigung Auftragsvergabe - Planungsleistungen zum Ausbau eines Straßenabschnitts in Moeckow

Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zu bevollmächtigen, den Auftrag zur Erbringung von Planungsleistungen für die Baumaßnahme „Ausbau eines Straßenabschnitts in Moeckow“ zu erteilen.

Die Gemeindevertretung ist darüber zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Nichtöffentlicher Teil

Auftragsvergabe Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle in Lühmannsdorf

Beschluss über die Zuordnung ehemals volkseigener Liegenschaften im Land Mecklenburg-Vorpommern

* Gemeinde Karlsburg, Landkreis Vorpommern-Greifswald - abgelehnt

Beschluss über die Zuordnung ehemals volkseigener Liegenschaften im Land Mecklenburg-Vorpommern

* Gemeinde Karlsburg, Landkreis Vorpommern-Greifswald - abgelehnt

Verwendung der Einnahmen der Coronateststelle

Befristete Einstellung eines Gemeindearbeiters als Krankheitsvertretung

Befristete Einstellung eines Arbeitnehmers zur Erstellung eines Baumkatasters ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 auf Basis eines Minijobs

Befristete Einstellung eines Arbeitnehmers zur Betreuung der Gemeinde-Homepage auf Basis eines Minijobs