Die Gemeinde Murchin beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023.
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.076.500 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.683.100 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -606.600 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.031.000 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen [1] von | 1.564.000 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -533.000 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 79.900 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 200.400 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -120.500 EUR | ||
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 55.200 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
Kassenkredite
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 103.100 EUR |
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 436 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | |
Amtsumlage
nicht belegt
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen | |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen | |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -915.400 EUR. | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -259.260,85 EUR. | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.062.039,33 EUR. |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Für den Fall, dass es zu einer Verlängerung des Übergangszeitraumes für die Anwendung des § 2b UStG kommt, beschließt die Gemeindevertretung, die Optionserklärung vom 16.11.2016 zur Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes nach § 27 Abs. 22 und Abs. 22a UStG mit Wirkung vom 01.01.2023 an zu widerrufen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Zuschlags- und Auftragserteilung auf den Bürgermeister für die Beschaffung einer Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Murchin.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung beschließt den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu bevollmächtigen, den Auftrag für die Errichtung von 6 Mastsirenen zu erteilen.
Die Gemeindevertretung ist darüber zu informieren.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1 |
Auftragsvergabe Planungsleistung Um- und Ausbau Feuerwehrgerätehaus Murchin
Beschluss Auftragsvergabe Außenanlage Jugendherberge Murchin - Elektro