Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Gützkow
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Stadtvertretung Gützkow die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021.
Gleichzeitig beschließt die Stadtvertretung die überplanmäßigen Ausgaben auf den Kostenstellen: 11400.000/52313000 „Kommunale Wohnungsverwaltung/Werterhaltung“ in Höhe von 12.500,00 Euro,
11104.000/52440000 „Gremien/Aufwendungen für Infektionsschutz“ in Höhe von 34,90 Euro.
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| Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (J. Dinse)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Stadtvertretung Gützkow gemäß § 60 KV M-V die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021.
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| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Stadtvertretung Gützkow beschließt gemäß § 9 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Einleitung eines Einziehungsverfahrens für einen Teil der auf dem Flurstück 10/65 der Flur 1 der Gemarkung Wieck verlaufenden öffentlichen Straße. Gleichzeitig wird der Beschluss gefasst, einen Teil des öffentlichen Gehweges, der ebenfalls über dieses Flurstück verläuft, einzuziehen.
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| Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Stadtvertretung beschließt:
| 1. | Die Übertragung der Aufgabe der Beschaffung und Unterhaltung der Drehleiter einschließlich der damit verbundenen Folgekosten gemäß § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) auf das Amt Züssow. |
| 2. | Die Zahlung eines Investitionszuschusses an das Amt Züssow im Rahmen einer Sonderumlage gem. § 146 KV M-V |
| 3. | Die Finanzierung der Folgekosten über das Amt über eine Sonderumlage gem. § 146 KV M-V oder die Amtsumlage gem. § 147 KV M-V (abhängig davon, ob sich alle Gemeinden des Amtes beteiligen). |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 0 | Nein-Stimmen: 13 | Enthaltungen: 0 |
Die Stadt Gützkow beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände mit den dazugehörigen Kalkulationen.
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| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1 |
Für den Fall, dass es zu einer Verlängerung des Übergangszeitraumes für die Anwendung des § 2b UStG kommt, beschließt die Stadtvertretung, die Optionserklärung vom 16.11.2016 zur Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes nach § 27 Abs. 22 und Abs. 22a UStG mit Wirkung vom 01.01.2023 an zu widerrufen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| - | Einführung von § 2b UStG - Entscheidung über einen Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung ab dem 01.01.2023 |
| - | Beschluss über den Erwerb von Grundbesitz - bebautes Grundstück in Gützkow |
| * Gewerbeobjekt in 17506 Gützkow | |
| - | Grundsatzbeschluss über den Verkauf von Grundbesitz |
| * bebautes Grudstsück in Gützkow | |
| - | Vergabe von Planungsdienstleistungen für die Erarbeitung einer Wohnungsmarktstrategie für die Stadt Gützkow |