Widerruf der Optionserklärung zur Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes nach § 27 Abs. 22 und Abs. 22a UStG
Für den Fall, dass es zu einer Verlängerung des Übergangszeitraumes für die Anwendung des § 2b UStG kommt, beschließt die Gemeindevertretung, die Optionserklärung vom 16.11.2016 zur Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes nach § 27 Abs. 22 und Abs. 22a UStG mit Wirkung vom 01.01.2023 an zu widerrufen.
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| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Arne Krüger zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Klein Bünzow zu und ernennt ihn für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1. | Die Übertragung der Aufgabe der Beschaffung und Unterhaltung der Drehleiter einschließlich der damit verbundenen Folgekosten gemäß § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) auf das Amt Züssow. |
| 2. | Die Zahlung eines Investitionszuschusses an das Amt Züssow im Rahmen einer Sonderumlage gem. § 146 KV M-V |
| 3. | Die Finanzierung der Folgekosten über das Amt über eine Sonderumlage gem. § 146 KV M-V oder die Amtsumlage gem. § 147 KV M-V (abhängig davon, ob sich alle Gemeinden des Amtes beteiligen). |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: - | Nein-Stimmen: 6 | Enthaltungen: 1 |
Die Gemeindevertretung Klein Bünzow beschließt:
| 1. | Entsprechend BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) § 1 Abs. 7 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen. |
| Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden wurden geprüft. | |
| Die nachfolgend aufgeführten Vorschläge und Bedenken aus den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen. | |
| 2. | Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken, Anregungen und Hinweise erhoben haben, von diesem in der Anlage dargestellten Ergebnis unter Angabe der Gründe zu unterrichten. |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Bünzow beschließt:
| 1. | Die hier vorliegende 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Salchow der Gemeinde Klein Bünzow wird beschlossen. |
| 2. | Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom 21.11.2022 gebilligt. |
| 3. | Die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Salchow der Gemeinde Klein Bünzow ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Salchow der Gemeinde Klein Bünzow mit der Begründung im Internet und während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: - | Enthaltungen: - |
Aufstellung 1. Änderung B-Plan Nr. 1 "Windpark Klein Bünzow" der Gemeinde Klein Bünzow - zurückgestellt -