Die Stadtvertretung Gützkow hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 unter der Beschluss - Nr. B/Stv Gü/2022/091 die Einziehung für einen Teil der auf dem Flurstück 10/65 der Flur 1 der Gemarkung Wieck verlaufenden öffentlichen Straße gemäß § 9 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, einen Teil des öffentlichen Gehweges, der ebenfalls über dieses Flurstück verläuft, einzuziehen Die Einziehung bewirkt, dass die Straße und der Gehweg nicht mehr für den öffentlichen Verkehr genutzt werden kann. Die Flurkarte mit der genau ersichtlichen Lage der Straße und des Gehweges liegt dazu in der Zeit
vom 13.01.2023 bis zum 13.02.2023
im Amt Züssow, Bürgerbüro Gützkow, Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement, Pommersche Str. 27, 17506 Gützkow
während folgender Zeiten:
| dienstags | von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags | von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr |
| freitags | von 08:00 - 12:00 Uhr |
für jedermann Einsicht öffentlich aus.
Einwendungen zur Einziehung sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei vorgenannter auslegender Behörde zu erheben.
Gützkow, den 02.01.2023
gez. Dinse
Bürgermeisterin