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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Bekanntmachung 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung für Bereich 2 mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Züssow der Gemeinde Züssow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Züssow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 den Beschluss gefasst, die Ergänzung der Klarstellungssatzung für den Bereich 2 mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Züssow der Gemeinde Züssow aufzustellen.

1

Geltungsbereich und Größe

Der Plangeltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:

Gemeinde

Züssow

Gemarkung

Thurow G

Flur

1

Flurstücke

227/2 und 234/1 (tw.)

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der ergänzenden Klarstellungssatzung für den Bereich 2 mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Züssow der Gemeinde Züssow beträgt circa 3.300 m².

Der Plangeltungsbereich der Ergänzung der Klarstellungssatzung für den Bereich 2 mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Züssow der Gemeinde Züssow kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

2

Anlass der Planaufstellung

Für den Ort Züssow der Gemeinde Züssow gibt es bereits drei Klarstellungssatzungen. Die Klarstellungssatzung für den Bereich 2 soll ergänzt werden, um Baurecht für eine geplante Halle für den Bauhof der Gemeinde Züssow zu ermöglichen. Derzeit besteht für die Halle für den Bauhof kein Baurecht.

Um die geplante Halle für den Bauhof der Gemeinde Züssow realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Ergänzung der Klarstellungssatzung für den Bereich 2 mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Züssow der Gemeinde Züssow vorzunehmen.

Mit der Ergänzung der Klarstellungssatzung für den Bereich 2 mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Züssow der Gemeinde Züssow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

3

Planungsziele

Mit der Ergänzung der Klarstellungssatzung für den Bereich 2 mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Züssow der Gemeinde Züssow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:

-

Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Ort Züssow,

-

Schaffung von Baurecht für geplante Halle für den Bauhof der Gemeinde Züssow und

-

Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.

Die Erschließung des Standortes ist gesichert.

Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Ergänzung der Klarstellungssatzung für den Bereich 2 mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Züssow der Gemeinde Züssow erforderlich.

4

Verfahrenshinweise

Die Ergänzung der Klarstellungssatzung für den Bereich 2 mit einbezogenen Flächen nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ort Züssow der Gemeinde Züssow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage sind die Bestimmungen des § 24 (Mitwirkungsgebot) der Kommunalverfassung M-V einzuhalten.

Züssow, den 06.12.2023

J. Buchholz
Bürgermeister

Bekannt gemacht entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Züssow im „Züssower Amtsblatt“ am 10.01.2024

Züssow, den 06.12.2023

J. Buchholz
Bürgermeister