Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-zuessow.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht) am 14.12.2023
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 07.12.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 7.110.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 7.110.000 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 900 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 7.065.100 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von | 6.998.700 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -66.400 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.193.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.860.200 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -666.400 EUR |
festgesetzt.
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1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 706.500 EUR |
entfällt
Die Amtsumlage wird auf 25,645 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die Schulumlage wird auf 15,705 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 55,7435 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| - | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| - | Aufwendungen für Abschreibungen |
| - | Einstellungen in Rücklagen |
| - | Interne Leistungsverrechnungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| - | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| - | Aufwendungen für Abschreibungen |
| - | Einstellungen in Rücklagen |
| - | Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| - | Interne Leistungsverrechnungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.268.220,00 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des | |
| Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 533.220,59 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | |
| beträgt voraussichtlich | 2.233.806,24 EUR. |
Züssow, den 08.12.2023
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Dienstag, den 02.01.2024 bis Freitag, den 12.01.2024 während der Öffnungszeiten des Amtes Züssow im Amt Züssow, Bürgerbüro Ziethen, Dorfstraße 68 A, Zimmer 106 öffentlich aus.