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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Haushaltssatzung des Amtes Züssow für das Haushaltsjahr 2023

Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-zuessow.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht) am 14.12.2023

Haushaltssatzung des Amtes Züssow für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 07.12.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

__

1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

706.500 EUR

§ 5 Hebesätze

entfällt

§ 6 Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 25,645 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

Die Schulumlage wird auf 15,705 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 55,7435 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8 Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

-

Personal- und Versorgungsaufwendungen

-

Aufwendungen für Abschreibungen

-

Einstellungen in Rücklagen

-

Interne Leistungsverrechnungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

-

Personal- und Versorgungsaufwendungen

-

Aufwendungen für Abschreibungen

-

Einstellungen in Rücklagen

-

Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen

-

Interne Leistungsverrechnungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.268.220,00 EUR.

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des

Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

533.220,59 EUR.

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

beträgt voraussichtlich

2.233.806,24 EUR.

Züssow, den 08.12.2023

gez. H. Wendt
Amtsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

von Dienstag, den 02.01.2024 bis Freitag, den 12.01.2024 während der Öffnungszeiten des Amtes Züssow im Amt Züssow, Bürgerbüro Ziethen, Dorfstraße 68 A, Zimmer 106 öffentlich aus.

gez. H. Wendt
Amtsvorsteher