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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bandelin für das Haushaltsjahr 2023

Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-zuessow.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht) am 22.12.2023

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bandelin für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Bandelin vom 06.12.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 21.12.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden

1.

im Ergebnishaushalt

von bisher

EUR

auf

EUR

der Gesamtbetrag der Erträge

735.000

816.000

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.224.400

1.218.400

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

-489.400

-402.400

2.

im Finanzhaushalt

von bisher

EUR

auf

EUR

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

716.000

797.000

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

1.116.100

1.126.400

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-400.100

-329.400

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

55.700

93.100

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

55.700

51.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

0

41.600

festgesetzt.

--

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt

von bisher 0,00 EUR

auf 0,00 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

von bisher 0 EUR

auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

von bisher 1.488.900 EUR

auf 777.200 EUR.

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

von bisher 360 v. H.

auf 360 v. H.

b)

für die Grundstücke(Grundsteuer B)

von bisher 440 v. H.

auf 440 v. H.

2.

Gewerbesteuer

von bisher 395 v. H.

auf 395 v. H.

§ 6 Amtsumlage

nicht belegt

§ 7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt

statt bisher

1,8628

Vollzeitäquivalente (VzÄ)

nunmehr

1,8328

Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8 Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für laufende Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

-2.208.423,00 EUR

auf voraussichtlich

-2.121.423,00 EUR.

2.

zum Finanzhaushalt

der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

-865.874,05 EUR

auf voraussichtlich

-795.174,05 EUR.

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

1.771.841,82 EUR

auf voraussichtlich

1.945.609,85 EUR.

Bandelin, den 21.12.2023

gez. von Behren
Bürgermeisterin
Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 21.12.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:

Die Genehmigung erfolgte hinsichtlich des Kassenkredites nur teilweise in Höhe von 398.600,00 €.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 02.01.2024 bis zum 12.01.2024 im Amt Züssow, Bürgerbüro Ziethen, FB Finanzen, Dorfstraße 68 A, 17390 Ziethen während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Bandelin, den 21.12.2023

gez. von Behren
Bürgermeisterin