Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-zuessow.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht) am 22.12.2023
Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Bandelin vom 06.12.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 21.12.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher EUR | auf EUR |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 735.000 | 816.000 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.224.400 | 1.218.400 |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -489.400 | -402.400 |
| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher EUR | auf EUR |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 716.000 | 797.000 |
| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 1.116.100 | 1.126.400 |
| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -400.100 | -329.400 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 55.700 | 93.100 |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 55.700 | 51.500 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 | 41.600 |
festgesetzt.
--
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt | von bisher 0,00 EUR | auf 0,00 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt | von bisher 0 EUR | auf 0 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | von bisher 1.488.900 EUR | auf 777.200 EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
|
| |
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) | von bisher 360 v. H. | auf 360 v. H. |
|
| b) | für die Grundstücke(Grundsteuer B) | von bisher 440 v. H. | auf 440 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | von bisher 395 v. H. | auf 395 v. H. | |
nicht belegt
| Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt | statt bisher | 1,8628 | Vollzeitäquivalente (VzÄ) |
|
| nunmehr | 1,8328 | Vollzeitäquivalente (VzÄ). |
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
|
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
|
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
|
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
|
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für laufende Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan ändert sich
|
| |||
| 1. | zum Ergebnishaushalt |
|
|
|
| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | -2.208.423,00 EUR |
|
|
| auf voraussichtlich | -2.121.423,00 EUR. |
| 2. | zum Finanzhaushalt |
|
|
|
| der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | -865.874,05 EUR |
|
|
| auf voraussichtlich | -795.174,05 EUR. |
| 3. | zum Eigenkapital |
|
|
|
| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 1.771.841,82 EUR |
|
|
| auf voraussichtlich | 1.945.609,85 EUR. |
Bandelin, den 21.12.2023
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 21.12.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:
Die Genehmigung erfolgte hinsichtlich des Kassenkredites nur teilweise in Höhe von 398.600,00 €.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 02.01.2024 bis zum 12.01.2024 im Amt Züssow, Bürgerbüro Ziethen, FB Finanzen, Dorfstraße 68 A, 17390 Ziethen während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Bandelin, den 21.12.2023