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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Gemeinde Klein Bünzow Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 18.11.2024

Öffentlicher Teil:

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 der Gemeinde Klein Bünzow

Die Gemeindevertretung Klein Bünzow beschließt gemäß § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1]

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke(Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 6 Amtsumlage

nicht belegt

§ 7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt

bisher

2,0

Vollzeitäquivalente (VzÄ)

nunmehr

2,0

Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8 Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für laufende Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

2.

zum Finanzhaushalt

der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des

Haushaltsjahres

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Klein Bünzow

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Klein Bünzow die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Klein Bünzow lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

Die Gemeinde Klein Bünzow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes mit der dazugehörigen Kalkulation.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen