Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-zuessow.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht) am 04.12.2024
Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Karlsburg vom 22.10.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 26.11.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher EUR | auf EUR |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.804.100 | 2.804.100 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 3.721.700 | 3.727.900 |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -917.600 | -923.800 |
| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher EUR | auf EUR |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 2.709.700 | 2.709.700 |
| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] | 3.426.000 | 3.432.200 |
| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -716.300 | -722.500 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 821.900 | 1.226.500 |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 1.046.400 | 1.616.100 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | - 224.500 | -389.600 |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt | von bisher 0 EUR | auf 0 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt | von bisher 0 EUR | auf 0 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | von bisher 1.838.900 EUR | auf 1.805.000 EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) | von bisher 400 v. H. | auf 400 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | von bisher 439 v. H. | auf 439 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | von bisher 400 v. H. | auf 400 v. H. | |
nicht belegt
| Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt | statt bisher | 5,3820 Vollzeitäquivalente (VzÄ) |
| nunmehr | 5,3820 Vollzeitäquivalente (VzÄ). |
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für laufende Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Nachrichtliche Angaben:
Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt | ||
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| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | -2.228.552,00 EUR |
|
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| auf voraussichtlich | -2.234.752,00 EUR. |
| 2. | zum Finanzhaushalt | ||
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| der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | -1.242.707,65 EUR |
|
|
| auf voraussichtlich | -1.248.907,65 EUR. |
| 3. | zum Eigenkapital | ||
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| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 6.798.404,59 EUR |
|
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| auf voraussichtlich | 7.368.465,42 EUR. |
Karlsburg, den 29.11.2024
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 47 Abs. 2, 48 Abs. 1 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 26.11.2024 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Die Genehmigung erfolgt hinsichtlich des Kassenkredites zunächst nur teilweise in Höhe von 1.671.300,- €.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom Dienstag, 03.12.2024 bis Montag, 16.12.2024 während der Öffnungszeiten des Amtes Züssow im Amt Züssow, Bürgerbüro Ziethen, Dorfstraße 68 A, Zimmer 204 öffentlich aus.