Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Karlsburg die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (M. Bartoszewski)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Karlsburg lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeinde Karlsburg beschließt gemäß § 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 mit folgenden Änderungen:
| 1.1.4.02/78511000 | Erwerb von Grundstücken | von 2.000 € | auf 29.300 € |
| 1.1.4.03/52380000 | Geringwertige Geräte und Ausrüstungs-gegenstände Bauhof | von 6.000 € | auf 7.200 € |
| 2.1.1.02/54143000 | Schulumlage Grundschule | von 131.000 € | auf 128.500 € |
| 2.1.5.02/54143000 | Schulumlage Regionale Schule | von 196.700 € | auf 192.900 € |
| 1.2.6.00/52313000 | Unterhaltung Feuerwehrgebäude | von 5.000 € | auf 10.000 € |
| 1.2.6.00/78532000 | Erneuerung Außenanlagen FFW Lühmannsdorf | von 0 € | auf 20.000 € |
| 3.6.6.00/52380000 | Geringwertige Geräte und Ausrüstungs-gegenstände Jugendklub | von 100 € | auf 2.000 € |
| 6.1.1.00/40210000 | Gemeindeanteil an der Einkommensteuer | von 735.500 € | auf 714.900 € |
| 6.1.1.00/40220000 | Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | von 175.800 € | auf 170.000 € |
| 6.1.1.00/41110000 | Schlüssel-zuweisung | von 850.500 € | auf 854.200 € |
| 6.1.1.00/68142000 | Infrastruktur-pauschale | von 97.900 € | auf 96.200 € |
| 6.1.1.00/54421000 | Kreisumlage | von 1.045.300 € | auf 1.040.800 € |
| 6.1.1.00/54422000 | Amtsumlage | von 584.000 € | auf 564.800 € |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.674.700 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.619.500 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -944.800 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.566.100 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 3.339.700 EUR |
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -773.600 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 144.400 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 414.800 EUR |
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -270.400 EUR |
festgesetzt.
_________
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.759.700 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 439 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | ||
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,3820 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 3 | Enthaltungen: 2 |
Die Gemeindevertretung beschließt die Stromkonzession in der Gemeinde Karlsburg mit einer Laufzeit von 20 Jahren an die E.DIS Netz GmbH, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 11 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 2 |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Karlsburg beschließt die außerplanmäßige Ausgabe auf dem Sachkonto 11403.000/07190000 in Höhe von 5.000,00 Euro für die Anschaffung des Rasentraktors.
Die Deckung bzw. der Übertrag erfolgt aus dem Sachkonto 54101.000/09600000 (Errichtung Buswartehäuschen).
Der Bürgermeister hat am 14.11.2024 eine entsprechende Eilentscheidung getroffen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 11 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 2 |
Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt die Annahme einer Sachspende i.H.v. 182,90 € von dem Famila in der Wedeler Str. 5, 17438 Wolgast für die Jugendfeuerwehr Lühmannsdorf.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| - | Beschluss über die Zuordnung von Vermögenswerten |
| * Zuordnung ehemals volkseigener Liegenschaften |
| - | Beschluss über die Zuordnung von Vermögenswerten |
| * Zuordnung ehemals volkseigener Liegenschaften |
| - | Beschluss über die Zuordnung von Vermögenswerten |
| * Zuordnung ehemals volkseigener Liegenschaften |
| - | Beschluss über die entgeltliche Zuordnung von Vermögenswerten* Angebot |
| - | Pachtvertrag Pkw Stellplatz in Lühmannsdorf |
| - | Vergabe der Lieferung von Strom für die gemeindeeigenen Verbraucher |
| - | Befristete Einstellung eines Arbeitnehmers auf geringfügiger Basis |
| - | Befristete Einstellung eines Arbeitnehmers auf geringfügiger Basis |