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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Gemeinde Karlsburg Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 03.12.2024

Öffentlicher Teil:

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Karlsburg

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Karlsburg die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (M. Bartoszewski)

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Karlsburg lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Karlsburg 2025

Die Gemeinde Karlsburg beschließt gemäß § 45 ff. Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 mit folgenden Änderungen:

1.1.4.02/78511000

Erwerb von Grundstücken

1.1.4.03/52380000

Geringwertige Geräte und Ausrüstungs-gegenstände Bauhof

2.1.1.02/54143000

Schulumlage Grundschule

2.1.5.02/54143000

Schulumlage Regionale Schule

1.2.6.00/52313000

Unterhaltung Feuerwehrgebäude

1.2.6.00/78532000

Erneuerung Außenanlagen FFW Lühmannsdorf

3.6.6.00/52380000

Geringwertige Geräte und Ausrüstungs-gegenstände Jugendklub

6.1.1.00/40210000

Gemeindeanteil

an der Einkommensteuer

6.1.1.00/40220000

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

6.1.1.00/41110000

Schlüssel-zuweisung

6.1.1.00/68142000

Infrastruktur-pauschale

6.1.1.00/54421000

Kreisumlage

6.1.1.00/54422000

Amtsumlage

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,3820 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 2

Vergabe der Stromkonzession in der Gemeinde Karlsburg

Die Gemeindevertretung beschließt die Stromkonzession in der Gemeinde Karlsburg mit einer Laufzeit von 20 Jahren an die E.DIS Netz GmbH, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Außerplanmäßige Ausgabe bei der Kostenstelle 11403.000/07190000 (Anschaffung Rasentraktor)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Karlsburg beschließt die außerplanmäßige Ausgabe auf dem Sachkonto 11403.000/07190000 in Höhe von 5.000,00 Euro für die Anschaffung des Rasentraktors.

Die Deckung bzw. der Übertrag erfolgt aus dem Sachkonto 54101.000/09600000 (Errichtung Buswartehäuschen).

Der Bürgermeister hat am 14.11.2024 eine entsprechende Eilentscheidung getroffen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Annahme einer Sachspende

Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt die Annahme einer Sachspende i.H.v. 182,90 € von dem Famila in der Wedeler Str. 5, 17438 Wolgast für die Jugendfeuerwehr Lühmannsdorf.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Nichtöffentlicher Teil

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Beschluss über die Zuordnung von Vermögenswerten

* Zuordnung ehemals volkseigener Liegenschaften

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Beschluss über die Zuordnung von Vermögenswerten

* Zuordnung ehemals volkseigener Liegenschaften

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Beschluss über die Zuordnung von Vermögenswerten

* Zuordnung ehemals volkseigener Liegenschaften

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Beschluss über die entgeltliche Zuordnung von Vermögenswerten* Angebot

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Pachtvertrag Pkw Stellplatz in Lühmannsdorf

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Vergabe der Lieferung von Strom für die gemeindeeigenen Verbraucher

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Befristete Einstellung eines Arbeitnehmers auf geringfügiger Basis

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Befristete Einstellung eines Arbeitnehmers auf geringfügiger Basis