Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Kiesow die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Kiesow lt. § 60 KV M-V die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeinde Groß Kiesow beschließt gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung M/V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 mit folgenden Änderungen:
| 1.1.4.03/72313000 | Unterhaltung Gebäude Technik-Stützpunkt | von 2.000 € | auf 22.000 € |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.231.200 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.123.400 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -892.200 EUR | |
| 2. im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.175.600 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 2.952.400 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -776.800 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 113.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 183.800 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -70.300 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.601.300 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | ||
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 11,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe auf dem Sachkonto 11401.000 / 52313000 Abbruch Garagen.
Die Deckung / der Übertrag erfolgt aus dem Sachkonto 54101.000 / 52338000 Unterhaltung und Reparatur Gemeindestraßen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe auf dem Sachkonto 11401.000 / 52313000 Abbruch Garagen (Dachsanierung).
Die Deckung / der Übertrag erfolgt aus dem Sachkonto 54101.000 / 52338000 Unterhaltung und Reparatur Gemeindestraßen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow berät über den Antrag der Arne & Christoph Brennecke GbR auf Ergänzung der Bausatzung für den Ortsteil Kessin zur Erweiterung der Räucherei. Die Gemeinde Groß Kiesow hat keine Anregungen und Bedenken zur Einleitung des Bauleitplanverfahren im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow berät über den Antrag von Herrn Mario Schmidt zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung eines Kaltlagers und eines Silos. Die Gemeinde Groß Kiesow hat keine Anregungen und Bedenken zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im OT Krebsow.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt, den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zu bevollmächtigen, den entsprechenden Auftrag nach VOB zur Dachsanierung der 11 Garagen zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist hierüber im Nachgang zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| - | Beschluss zur Auftragsvergabe - Sanierung "Gehweg Schulstraße/Bahnhofstraße" in Groß Kiesow |
| - | Auftragsvergabe Sanierung Aussenputz Gebäude FFw Sanz |
| - | Beschluss über Einstellung einer Beschäftigungsfördermaßnahme |
| - | Bauantrag Anbau an Wohnhaus, Einbau einer Gaube und Errichtung einer überdachten Terrasse |
| - | Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen |