Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Groß Polzin
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Polzin die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (S. Hornburg)
Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Polzin lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt gemäß §§ 45 ff. der Kommunalverfassung M/V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 728.000 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.119.000 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -391.000 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 717.600 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1. 058.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -340.900 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 80.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 116.100 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | - 36.100 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 703.800 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 338 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 439 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 391 v. H. | |
nicht belegt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | - 1.402.016 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -791.284,69 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 251,36 EUR. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltungen: 0 |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: Meyer, Eric
Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „ Solarpark Konsages I“
| 1. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß-Polzin beschließt für den dargestellten Geltungsbereich, der Flurstücke 63, 64, 65, 66, 67, 68, 91, 94, 92, 93, 90, 89, 88, 69, 87, 48, 47, 46, 45, 53, 51, 52, 50, 49, 62, 61, 60, 54, 59, 58, 44, 70, 57, 56, 55/1, 71, 72, 83 und 86, der Flur 1 der Gemarkung Konsages, und die Flurstücke 17, 18, 19, 22, 24, 25, 26 und 27 der Flur 3 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarpark Konsages I“ mit einer Gesamtfläche von ca. 103 ha. |
| 2. | Ziel des o.G. Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß §11 Abs.2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und eines Batteriespeichers planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung und Speicherung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. |
| 3. | Die gemäß §3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs.1 BauGB) |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: Meyer, Eric
Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Konsages II“
| 1. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß-Polzin beschließt für den dargestellten Geltungsbereich, der Flurstücke 2, 4, 8, 9 und 12/3 der Flur 3 der Gemarkung Konsages, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Konsages II“ mit einer Gesamtfläche von ca. 23 ha. |
| 2. | Ziel des o.G. Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß §11 Abs.2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und eines Batteriespeichers planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung und Speicherung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. |
| 3. | Die gemäß §3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs.1 BauGB) |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 4 | Nein-Stimmen: 2 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt die Annahme einer Spende von Frau Gerhilde Weit in Höhe von 1500,00 €.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| - | Beschluss über den Tausch / Verkauf von Grundbesitz in der Ortslage Groß Polzin |
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| * Arrondierungsfläche * Gemeinbedarfsfläche (Verkehrsfläche) |
| - | Beschluss über den Erwerb von Grundbesitz - unbebautes Grundstück in der Ortslage Konsages * künftige Gemeinbedarfsfläche |
| - | Abschluss eines Gestattungsvertrages über das Verlegung sowie Betreiben elektrischer Leitungen |
| - | Auftragsvergabe Einbau eines 100m³ Löschwassertanks für den OT Pätschow |