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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung Groß Polzin vom 02.12.2024

Öffentlicher Teil:

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Groß Polzin

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Polzin die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: (S. Hornburg)

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Polzin lt. § 60 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Groß Polzin 2025

Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt gemäß §§ 45 ff. der Kommunalverfassung M/V die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Solarpark Konsages I"

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: Meyer, Eric

Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „ Solarpark Konsages I“

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß-Polzin beschließt für den dargestellten Geltungsbereich, der Flurstücke 63, 64, 65, 66, 67, 68, 91, 94, 92, 93, 90, 89, 88, 69, 87, 48, 47, 46, 45, 53, 51, 52, 50, 49, 62, 61, 60, 54, 59, 58, 44, 70, 57, 56, 55/1, 71, 72, 83 und 86, der Flur 1 der Gemarkung Konsages, und die Flurstücke 17, 18, 19, 22, 24, 25, 26 und 27 der Flur 3 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarpark Konsages I“ mit einer Gesamtfläche von ca. 103 ha.

2.

Ziel des o.G. Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß §11 Abs.2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und eines Batteriespeichers planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung und Speicherung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

3.

Die gemäß §3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

4.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs.1 BauGB)

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 "Solarpark Konsages II"

Ausschluss von der Mitwirkung nach § 24 KV: Meyer, Eric

Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Konsages II“

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß-Polzin beschließt für den dargestellten Geltungsbereich, der Flurstücke 2, 4, 8, 9 und 12/3 der Flur 3 der Gemarkung Konsages, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Konsages II“ mit einer Gesamtfläche von ca. 23 ha.

2.

Ziel des o.G. Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß §11 Abs.2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und eines Batteriespeichers planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung und Speicherung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

3.

Die gemäß §3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

4.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs.1 BauGB)

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Annahme einer Spende

Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt die Annahme einer Spende von Frau Gerhilde Weit in Höhe von 1500,00 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Nichtöffentlicher Teil

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Beschluss über den Tausch / Verkauf von Grundbesitz in der Ortslage Groß Polzin

* Arrondierungsfläche * Gemeinbedarfsfläche (Verkehrsfläche)

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Beschluss über den Erwerb von Grundbesitz - unbebautes Grundstück in der Ortslage Konsages * künftige Gemeinbedarfsfläche

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Abschluss eines Gestattungsvertrages über das Verlegung sowie Betreiben elektrischer Leitungen

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Auftragsvergabe Einbau eines 100m³ Löschwassertanks für den OT Pätschow