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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 09.12.2025

Öffentlicher Teil:

Vergabe der Stromkonzession in der Gemeinde Groß Kiesow

Die Gemeindevertretung beschließt die Stromkonzession in der Gemeinde Groß Kiesow mit einer Laufzeit von 20 Jahren an die E.DIS Netz GmbH, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Groß Kiesow

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprü-fungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Kiesow die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Entlastung der Bürgermeister der Gemeinde Groß Kiesow für das Haushaltsjahr 2024

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolgast und dem Rechnungsprü-fungsausschuss des Amtes Züssow beschließt die Gemeindevertretung Groß Kiesow lt. § 60 KV M-V die Entlastung der Bürgermeister/-in Frau Dr. Astrid Zschiesche und H. Jürgen Herrmann für die dauer Ihrer jeweiligen Amtszeit für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss zur Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Ausbau des 1. BA Ringstraße Groß Kiesow - Straßenbau

Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt, die Vergabe des Straßenbaus des 1. BA der Ringstraße in Groß Kiesow als Beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss über den Abschluss des Städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan Nr. 4 "Photovoltaikanlage südlich der Sandgrube"

Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt den als Anlage zum Beschluss beigefügten Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Groß Kiesow und der IMS Erneuerbare Energien GmbH, Tycho-Brahe-Kehre 11, 22844 Norderstedt, für den Bebauungsplan Nr. 4 „PV-Anlage südlich der Sandgrube“ der Gemeinde Groß Kiesow auf der Grundlage der Bestimmungen des Baugesetzbuches.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss über die Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffent-lichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Belange

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow beschließt:

Die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)

berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Hauptzollamt Stralsund, Polizeiinspektion Anklam, Landesamt für innere Verwaltung M-V, Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Deutsche Telekom Technik GmbH, E.DIS Netz GmbH, GASCADE Gastransport GmbH, GDMcom GmbH, Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste, Stadtwerke Neustrelitz GmbH, Wasser- und Bodenverband „Ryck-Ziese“,

b)

teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von keine,

c)

nicht berücksichtigt werden dieStellungnahmen von keine.

Das Amt Züssow wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 4 „Photovoltaikanlage südlich der Sandgrube“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow beschließt:

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage südlich der Sandgrube“ an der Kreisstraße 11, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „ www.amt-zuessow.de “ eingestellt ist und über das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern zugänglich ist.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Nichtöffentlicher Teil

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Unbefristete Einstellung einer Erzieherin zum 01.02.2026