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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung Ziethen vom 04.09.2023

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 der Gemeinde Ziethen

Die Gemeindevertretung Ziethen beschließt gemäß § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden

1.

im Ergebnishaushalt

von bisher

EUR

auf

EUR

der Gesamtbetrag der Erträge

692.400

693.900

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.126.200

1.135.900

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

-433.800

-442.000

2.

im Finanzhaushalt

von bisher

EUR

auf

EUR

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

655.500

657.000

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1]

1.101.900

1.132.300

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-446.400

-475.300

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

148.300

138.300

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

465.400

805.400

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-317.100

-667.100

festgesetzt.

____

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenwird festgesetzt

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke(Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt

nunmehr

2,0

Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für laufende Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

2.

zum Finanzhaushalt

der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

Die Gemeinde Ziethen beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes mit der dazugehörigen Kalkulation.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Grundsatzbeschluss zu Satzungsergänzungen bzw. Aufstellung von Satzungen in der Gemeinde Ziethen

Die Gemeindevertretung Ziethen beschließt eine Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) für den Ortsteil Menzlin zu erstellen, um einen Innenbereich festzusetzen.

UND

Die Gemeindevertretung Ziethen beschließt die bestehende Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Ortsteil Jargelin gemäß Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen, um weitere Bauflächen für Wohnbebauungen zu erhalten.

UND

Die Gemeindevertretung Ziethen beauftragt die Verwaltung Gelder für die Aufstellung eines Bebauungsplan für den Ortsteil Ziethen für das Haushaltjahr 2024 einzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0