Die Gemeindevertretung Ziethen beschließt gemäß § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 692.400 | 693.900 |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.126.200 | 1.135.900 |
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| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -433.800 | -442.000 |
| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 655.500 | 657.000 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] | 1.101.900 | 1.132.300 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -446.400 | -475.300 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 148.300 | 138.300 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 465.400 | 805.400 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -317.100 | -667.100 |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt | von bisher 306.000 EUR | auf 656.000 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenwird festgesetzt | von bisher 0 EUR | auf 0 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | von bisher 979.000 EUR | auf 1.357.900 EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) | von bisher 390 v. H. | auf 390 v. H. |
| b) | für die Grundstücke(Grundsteuer B) | von bisher 436 v. H. | auf 436 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | von bisher 381 v. H. | auf 381 v. H. | |
nicht belegt
| Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt | statt bisher | 2,0 | Vollzeitäquivalente (VzÄ) |
| nunmehr | 2,0 | Vollzeitäquivalente (VzÄ). |
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für laufende Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt |
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| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | -589.518,52 EUR |
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| auf voraussichtlich | -597.718,52 EUR. |
| 2. | zum Finanzhaushalt |
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| der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | -729.087,34 EUR |
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| auf voraussichtlich | -757.987,34 EUR. |
| 3. | zum Eigenkapital |
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| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 366.433,22 EUR |
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| auf voraussichtlich | 358.233,22 EUR. |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeinde Ziethen beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes mit der dazugehörigen Kalkulation.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1 |
Die Gemeindevertretung Ziethen beschließt eine Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) für den Ortsteil Menzlin zu erstellen, um einen Innenbereich festzusetzen.
UND
Die Gemeindevertretung Ziethen beschließt die bestehende Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Ortsteil Jargelin gemäß Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen, um weitere Bauflächen für Wohnbebauungen zu erhalten.
UND
Die Gemeindevertretung Ziethen beauftragt die Verwaltung Gelder für die Aufstellung eines Bebauungsplan für den Ortsteil Ziethen für das Haushaltjahr 2024 einzustellen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 6 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |