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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung Karlsburg vom 21.09.2023

Öffentlicher Teil:

Außerplanmäßige Ausgabe bei der Kostenstelle 11403.000/07190000

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe auf dem Sachkonto 11403.000/07190000 in Höhe von 2.100,00 Euro für die Anschaffung eines Rasenmähers.

Die Deckung erfolgt aus dem Sachkonto 12600.000/09600000.

Der Bürgermeister hat am 11.07.2023 eine entsprechende Eilentscheidung getroffen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1749,00 € auf KSt. 11401.200/08213000, USK 08213,40002(Anschaffung Kärcher) für die FFw Lühmannsdorf

Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1749,00 € auf dem Sachkonto 11401.200/08213000, USK 08213.40002 (kauf Kärcher).

Die Deckung der Ausgabe erfolgt aus dem Sachkonto 11401.200/52380000, USK 52380.40002 (geringwertige Geräte, Ausstattung- und Ausrüstungsgegenstände FFw)

Der Bürgermeister hat dazu am 19.07.2023 eine Eilentscheidung getroffen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Außerplanmäßige Ausgabe bei der Kostenstelle 11401.700 - Haus der Gemeinde Karlsburg

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 11401.700, Sachkonto 09600000 (Außenanlagen Haus der Gemeinde) in Höhe von 73.000€ für die Anlage der Fluchtwege und die damit einhergehende Erneuerung der Gehwege.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 3 "Solarpark Giesekenhagen" der Gemeinde Karlsburg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Karlsburg beschließt:

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Giesekenhagen“ wird als Angebotsplanung gem. § 10 BauGB als Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Giesekenhagen“ weitergeführt.

  2. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Giesekenhagen“ wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Giesekenhagen“, einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

  4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

13. Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 4 "Solarpark Brüssow" der Gemeinde Karlsburg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Karlsburg beschließt:

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Brüssow“ wird als Angebotsplanung gem. § 10 BauGB als Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Brüssow“ weitergeführt.

  2. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Brüssow“ wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Brüssow“, einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

  4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Nichtöffentlicher Teil

Vergabe Auftrag zum Wechsel von Türen und Zargen im Haus der Gemeinde Karlsburg gemäß Brandschutzkonzept

Beschluss zur Auftragsvergabe

* Aufstellung von 2 Bushaltestellen an der B109 in Höhe Moeckow

Einstellung eines Arbeitnehmers ab dem 01.09.2023 bis zum 31.12.2023 auf Basis eines Minijobs