Die Gemeindevertretung der Gemeinde Karlsburg hat am 21.05.2024 den Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans der Gemeinde Karlsburg beschlossen.
Planungsziel ist die Änderung des Teil-Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bauleitplanaufstellungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 4 "Energiewandlungsanlage Karlsburg" der Gemeinde Karlsburg.
Der Änderungsbereich umfasst Flächen, welche im rechtskräftigen Teil-Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt sind. Diese sollen im 2. Änderungsverfahren den Darstellungen des Bebauungsplans Nr. 4 "Energiewandlungsanlage Karlsburg" der Gemeinde Karlsburg entsprechen und als Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt werden.
Der räumliche Geltungsbereich mit einer Fläche von rund 3,85 ha umfasst die Flurstücke 14/5 (teilweise) und 15 der Flur 2 in der Gemarkung Karlsburg.
Die Lage des Änderungsbereiches ist in den Übersichtskarten zu entnehmen.
Für die Gemeinde Karlsburg ist ein rechtswirksamer Teil-Flächennutzungsplan vorhanden. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplans Nr. 4 "Energiewandlungsanlage Karlsburg" ist die Einhaltung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB zu prüfen. Die Prüfung ist erfolgt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB äußerte sich der Landkreis Vorpommern-Greifswald und empfahl der Gemeinde die parallele Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Karlsburg aufzustellen, um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
| Im Norden: | durch landwirtschaftliche Betriebsflächen, gelegen auf dem Flurstück 12/4 der Flur 2, Gemarkung Karlsburg |
| im Süden: | durch landwirtschaftliche Flächen, gelegen auf dem Flurstück 16 der Flur 2, Gemarkung Karlsburg |
| im Osten: | durch landwirtschaftliche Flächen, gelegen auf den Flurstücken 3, 4, der Flur 1, Gemarkung Karlsburg und Flurstück 14/5, Flur 2, Gemarkung Karlsburg |
| im Westen: | durch die Bundesstraße 109 Greifswalder Straße, gelegen auf dem Flurstück 288 der Flur 2, Gemarkung Karlsburg |
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Züssow „Züssower Amtsblatt“ und im Internet unter www.amt-zuessow.de bekannt gemacht.
Bitte beachten Sie die Datenschutzinformation für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welche mit ausliegt und auf der Website einsehbar ist.
Mit Übermittlung Ihrer Stellungnahme erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Planverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung durch die Gemeinde Karlsburg bzw. durch das Amt Züssow finden Sie unter https://www.amt-zuessow.de/datenschutz/index.html
Bekannt gemacht entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Karlsburg im „Züssower Amtsblatt“ am 09.10.2024.