Am 06.11.2025 um 17.00 Uhr im Saal der Gaststätte Taubenschlag in 17495 Groß Kiesow, Hauptstraße 1a
Eingeladen sind alle Landeigentümer deren bejagbare Flächen im Gemeindeterritorium Groß Kiesow gelegen sind.
Auf Grund von Eigentümerwechsel eingetretene Veränderung, sind dem Jagdvorstand durch den Erwerber nachzuweisen.
Nach der Satzung können Jagdgenossen unter folgenden Voraussetzungen vertreten werden:
Jeder Jagdgenosse kann sich durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.
Die Vertretung durch ein Mitglied der Jagdgenossenschaft ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet.
Groß Kiesow, den 24.09.2025