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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Gemeinde Karlsburg, Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 22.10.2024

Öffentlicher Teil:

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 der Gemeinde Karlsburg

Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt gemäß § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden

1.

im Ergebnishaushalt

von bisher EUR

der Gesamtbetrag der Erträge

2.804.100

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

3.721.700

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt

von bisher EUR

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1]

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher

auf

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

auf

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

von bisher

auf

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

400 v. H.

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt

nunmehr 5,3820 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für laufende Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Bevollmächtigung Auftragsvergabe - Anschaffung eines Transporters (Prichte)

Die Gemeindevertretung Karlsburg beschließt den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu bevollmächtigen, den Auftrag zur Anschaffung eines Transporters zu erteilen.

Die Gemeindevertretung ist darüber zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Nichtöffentlicher Teil
  • Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, einer Doppelgarage mit Hobbyraum und eines Doppelcarports mit Abstellraum
  • Bauantrag Neubau Abstellgebäude und Hühnerstall (Legalisierung)
  • Bauantrag Neubau Carport, Lagergebäude mit Überdachung für Mülltonnen

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen