Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-zuessow.de
(Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht) am 30.10.2024
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 270), berichtigt am 18.06.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351), in Verbindung mit §§ 22 ff. des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13.01.1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.05.2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184) sowie § 8 Abs. 3 Bundesfernstraßen (FstrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.06.2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) hat der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 03.09.2024 folgende Änderung zur Satzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet des Amtes Züssow erlassen:
Die Satzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet des Amtes Züssow vom 12.12.2006, zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet des Amtes Züssow vom 03.03.2020 wird wie folgt geändert:
Im § 1 räumlicher Geltungsbereich wird im Absatz 1 die Gemeinde Groß Polzin ersatzlos gestrichen.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 15.10.2024 in Kraft. Vor diesem Stichtag begonnene aber noch nicht bestandskräftige Verwaltungsverfahren gehen an die Gemeinde Groß Polzin über.
Züssow, den 29.10.2024